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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      1/4
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    CW3-10520
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                Lk 130
Radausführungskennz.:                                         Lk 130
Radgröße:                                                  10½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                            48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        130 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      71,58 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2391 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                             160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                             160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                           e1*2018/858*00005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne            hinten
140           Audi e-tron GT, RS e-   265/40R20        305/35R20             A01) bis A10)
              tron GT                 K01)             K02)                  BF1) EB1) EF0) V00)
                                      265/40R20        315/35R20             A01) bis A10)
                                      K01)             K02)                  BF1) EB1) EF0) V00)
                                      275/40R20        315/35R20             A01) bis A10)
                                      K01)             K02)                  BF1) EB1) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      2/4
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520



Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 257   Audi Q7                275/40R20                              A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                             BF2) E78) K01) K04)
              kleinstem Serienreifen 275/45R20
              235/..)
                                     285/40R20

                                     295/40R20

                                     305/35R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
4L                           e1*2001/116*0350*..
4L1                          e13*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 257   Audi Q7                295/40R20                              A01) bis A10)
              (Ausführungen mit                                             BF2) E78) K01) K04)
              kleinstem Serienreifen 305/35R20
              275/.. M+S)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
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A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E78)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Q7 (1. Generation, Modell 4L)":
       -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0350* bis Nachtrag 19
       -EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0367* bis Nachtrag 4
       -EG-Genehmigungs-Nr.e13*2007/46*1081* bis Nachtrag 5

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. 4j3.615.105.D mit belüfteter und gelochter Scheibe
          Ø420x40 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. :                 3
Seite :                      4/4
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
CW3-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.03.2022