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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      1/6
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    CW3-10520
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                        Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                               Lk 130
Radausführungskennz.:                                        Lk 130
Radgröße:                                                  10½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     71,58 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2391 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
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Nr. :                        RA-001230-A0-021
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA                         e13*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 404   Porsche Cayenne       275/40R20                          A01) bis A10)
                                                                       A11) BF1) K01) K02)
                                     275/45R20
                                     G4L)

                                     285/40R20


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                          e13*2007/46*1085*..
92AH                         e13*2007/46*1107*..
92AHN                        e13*2007/46*1108*..
92AN                         e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419   Porsche Cayenne        275/40R20                         A02) bis A10)
              (Ausführungen mit                                        A11) BF2)
              Serien-Verbreiterung)  275/45R20

                                     285/40R20

                                     285/45R20

                                     295/40R20
                                     A01) K01) K04)

                                     305/35R20
                                     A01) K01) K04)
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Teiletyp :                   CW3-10520


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                          e13*2007/46*1085*..
92AH                         e13*2007/46*1107*..
92AHN                        e13*2007/46*1108*..
92AN                         e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419   Porsche Cayenne        275/40R20                             A01) bis A10)
              (Ausführungen ohne     K04)                                  A11) BF2) K01)
              Serien-Verbreiterung)
                                     275/45R20
                                     K04)

                                     285/40R20
                                     K02)

                                     285/45R20
                                     K02)

                                     295/40R20
                                     K02)

                                     305/35R20
                                     K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                         e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne             hinten
250 bis 404   Porsche Cayenne,       275/45R20         305/40R20           A01) bis A10)
              Cayenne E-Hybrid       K01) N285)        K02) N315)          A11) B34a) BF2) E66) EF0)
              (mit 5mm               275/45R20 M+S     305/40R20 M+S       A01) bis A10)
              Radhausverbreiterungen K01)              K02)                A11) B34a) BF2) E66) EF0)
              im Bereich Radmitte)   285/40R20         315/35R20           A01) bis A10)
                                     K01)              K02)                A11) B34a) BF2) E66) EF0)
                                                                           V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                         e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne             hinten
250 bis 404   Porsche Cayenne,       275/45R20         305/40R20           A01) bis A10)
              Cayenne E-Hybrid       N285)             K04) N315)          A11) B34a) BF2) E66) EF0)
              (mit 15mm              275/45R20 M+S     305/40R20 M+S       A01) bis A10)
              Radhausverbreiterungen                   K04)                A11) B34a) BF2) E66) EF0)
              im Bereich Radmitte)   285/40R20         315/35R20           A01) bis A10)
                                                       K02)                A11) B34a) BF2) E66) EF0)
                                                                           V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                 3a
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Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                         e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne              hinten
250 bis 404   Porsche Cayenne       275/45R20          305/40R20            A02) bis A10)
              Coupe, Cayenne        N285)              N315)                A11) B34a) BF2) EF0)
              Coupe E-Hybrid        275/45R20 M+S      305/40R20 M+S        A02) bis A10)
                                                                            A11) B34a) BF2) EF0)
                                     285/40R20          315/35R20           A02) bis A10)
                                                                            A11) B34a) BF2) EF0) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
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A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2
         Bremsscheiben- Ø 410 mm)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/45R20
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      6/6
Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                   CW3-10520


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 3a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.03.2022