Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-10520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 130
Radausführungskennz.: Lk 130
Radgröße: 10½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1000 kg
Reifenabrollumfang: 2391 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA e13*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 404 Porsche Cayenne 275/40R20 A01) bis A10)
A11) BF1) K01) K02)
275/45R20
G4L)
285/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
92AN e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419 Porsche Cayenne 275/40R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A11) BF2)
Serien-Verbreiterung) 275/45R20
285/40R20
285/45R20
295/40R20
A01) K01) K04)
305/35R20
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
92AN e13*2007/46*1106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419 Porsche Cayenne 275/40R20 A01) bis A10)
(Ausführungen ohne K04) A11) BF2) K01)
Serien-Verbreiterung)
275/45R20
K04)
285/40R20
K02)
285/45R20
K02)
295/40R20
K02)
305/35R20
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
250 bis 404 Porsche Cayenne, 275/45R20 305/40R20 A01) bis A10)
Cayenne E-Hybrid K01) N285) K02) N315) A11) B34a) BF2) E66) EF0)
(mit 5mm 275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A01) bis A10)
Radhausverbreiterungen K01) K02) A11) B34a) BF2) E66) EF0)
im Bereich Radmitte) 285/40R20 315/35R20 A01) bis A10)
K01) K02) A11) B34a) BF2) E66) EF0)
V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
250 bis 404 Porsche Cayenne, 275/45R20 305/40R20 A01) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N285) K04) N315) A11) B34a) BF2) E66) EF0)
(mit 15mm 275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A01) bis A10)
Radhausverbreiterungen K04) A11) B34a) BF2) E66) EF0)
im Bereich Radmitte) 285/40R20 315/35R20 A01) bis A10)
K02) A11) B34a) BF2) E66) EF0)
V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 4/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
250 bis 404 Porsche Cayenne 275/45R20 305/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cayenne N285) N315) A11) B34a) BF2) EF0)
Coupe E-Hybrid 275/45R20 M+S 305/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF2) EF0)
285/40R20 315/35R20 A02) bis A10)
A11) B34a) BF2) EF0) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2
Bremsscheiben- Ø 410 mm)
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19, 275/45R20
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001230-A0-021
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-10520
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
Die Anlage 3a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 07.03.2022