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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG12c
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-10520
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                          Hinterachse **)
               Radausführung:                                                Lk 130
               Radausführungskennz.:                                         Lk 130
               Radgröße:                                                   10½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            55 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        130 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 53913*01




               Mittenlochdurchmesser:                                       71,58 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2391 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 130 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9020, 130 (ABE-Nr. 48487*07) an der
               Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
               Radtyp CW3-9020, 130 (ABE-Nr. 48487*07) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                             160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG12c
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                         e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET48     10½Jx20H2, ET55
               250 bis 404   Porsche Cayenne,       255/45R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
                             Cayenne E-Hybrid                         A94) N285)                                A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                             (mit 5mm                                                                           V00)
                             Radhausverbreiterungen 255/45R20         315/35R20                                 A01) bis A10)
                             im Bereich Radmitte)                     A94) K02)                                 A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R20 M+S           275/40R20 M+S            A02) bis A10)
                                                                                       A94) W285)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/50R20               275/45R20                A02) bis A10)
                                                                                       A94) N285)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/50R20 M+S           275/45R20 M+S            A02) bis A10)
§22 53913*01




                                                                                       A94) W285)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               265/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                       A94) N295)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               265/45R20 M+S           285/40R20 M+S            A02) bis A10)
                                                                                       A94) W295)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               275/45R20               305/40R20                A01) bis A10)
                                                                                       A94a) K02) N315)         A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                               275/45R20 M+S           305/40R20 M+S            A01) bis A10)
                                                                                       A94a) K02)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 130 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 130 (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG12c
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                         e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET48     10½Jx20H2, ET55
               250 bis 404   Porsche Cayenne,       255/45R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
                             Cayenne E-Hybrid                         A94) N285)                                A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                             (mit 15mm                                                                          V00)
                             Radhausverbreiterungen 255/45R20         315/35R20                                 A02) bis A10)
                             im Bereich Radmitte)                     A94)                                      A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R20 M+S           275/40R20 M+S            A02) bis A10)
                                                                                       A94) W285)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/50R20               275/45R20                A02) bis A10)
                                                                                       A94) N285)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/50R20 M+S           275/45R20 M+S            A02) bis A10)
§22 53913*01




                                                                                       A94) W285)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               265/45R20               285/40R20                A02) bis A10)
                                                                                       A94) N295)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               265/45R20 M+S           285/40R20 M+S            A02) bis A10)
                                                                                       A94) W295)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               275/45R20               305/40R20                A02) bis A10)
                                                                                       A94a) N315)              A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                               275/45R20 M+S           305/40R20 M+S            A02) bis A10)
                                                                                       A94a)                    A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 130 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 130 (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                         e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   9Jx20H2, ET48      10½Jx20H2, ET55
               250 bis 404   Porsche Cayenne       275/45R20          305/40R20                                 A02) bis A10)
                             Coupe, Cayenne                           A94a) N315)                               A11) B34a) BF1) EF0)
                             Coupe E-Hybrid        275/45R20 M+S      305/40R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                                      A94a)                                     A11) B34a) BF1) EF0)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 130 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 130 (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG12c
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                          e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET48     10½Jx20H2, ET55
               224 bis 349   Porsche Cayenne,       255/50R20         305/40R20                                 A02) bis A10)
                             Cayenne E-Hybrid                         A94)                                      A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                             (Modell 2023, mit                                                                  V00)
                             5mm                    255/55R20         295/45R20                                 A02) bis A10)
                             Radhausverbreiterungen                   A94)                                      A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                             im Bereich Radmitte)   255/55R20         305/45R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                                                                                                                V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 130 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 130 (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53913*01




               Y1A                          e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx20H2, ET48     10½Jx20H2, ET55
               113 bis 140   Porsche Taycan         235/45R20         275/40R20                                 A02) bis A10)
                             (Sport Limousine)                        A94)                                      BF1) EB1) V00)
                                                    235/45R20         305/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)                                 BF1) EB1) V00)
                                                    245/40R20         285/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1) V00)
                                                    245/45R20         285/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1)
                                                    245/45R20         315/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)                                 BF1) EB1) V00)
                                                    255/40R20         295/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1)
                                                    265/40R20         305/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)                                 BF1) EB1) V00)
                                                    265/40R20         315/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)                                 BF1) EB1) V00)
                                                    275/40R20         315/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)                                 BF1) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 130 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 130 (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG12c
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                         e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   9Jx20H2, ET48      10½Jx20H2, ET55
               140           Porsche Taycan Cross 235/45R20           275/40R20                                 A02) bis A10)
                             Turismo                                  A94)                                      BF1) EB1) V00)
                                                   235/45R20          305/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1) V00)
                                                   245/40R20          285/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1) V00)
                                                   245/45R20          285/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1)
                                                   245/45R20          315/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1) V00)
                                                   255/40R20          295/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1) V00)
                                                   265/40R20          305/35R20                                 A02) bis A10)
§22 53913*01




                                                                      A94)                                      BF1) EB1) V00)
                                                   265/40R20          315/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1) V00)
                                                   275/40R20          315/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10520, Lk 130 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9020, 130 (ABE-Nr. 48487*07) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                        entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                        die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                        enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                        Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                        befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                        die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                        Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                        Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                        Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG12c
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 53913*01




                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                     • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2
                        Bremsscheiben- Ø 410 mm)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

               E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

               E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. Porsche 9J1.615.105.S mit belüfteter Scheibe Ø420x40 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG12c
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 53913*01




               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53913 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001230-B0-021
               Anlage-Nr. :                 CG12c
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10520


               Die Anlage CG12c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-10520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024
§22 53913*01