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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065167-A0-015
Anlage-Nr. :              2
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Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9021, CW3-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                     CW3-9021                               CW3-10521
Art des Sonderrades:               einteiliges Leichtmetallrad            einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                 Borbet
Radausführung:                              114,3 MM                                114,3 MM
Radgröße:                                    9Jx21H2                               10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                            35 mm                                   35 mm
Lochkreisdurchmesser:                       114,3 mm                                114,3 mm
Lochzahl:                                        5                                       5
Mittenlochdurchmesser:                      67,10 mm                                67,10 mm
Zentrierart:                            Mittenzentrierung                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                               ohne Ring                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                            1000 kg                                 1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                     2406 mm                                 2406 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :           Maserati

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile             Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                moment
M156                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                            140 Nm
                                     M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
M156                            e3*2007/46*0224*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         9.0x21,ET40          10.5x21,ET35
184 bis 390     Maserati Ghibli          245/35R21            285/30R21              A02) bis A10)
                                                                                     V00)




RZ-065167-A0-015-02~MS-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065167-A0-015
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   2/3                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9021, CW3-10521


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

RZ-065167-A0-015-02~MS-5-114_3-67-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065167-A0-015
Anlage-Nr. :              2
Seite :                   3/3                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              Borbet GmbH
Teiletyp :                CW3-9021, CW3-10521




Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9021, CW3-10521 des Herstellers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 06.07.2015




RZ-065167-A0-015-02~MS-5-114_3-67-ET35.docx