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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000711-A0-015
Anlage-Nr. :                42
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         CW3-10521
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Montageposition:                                                Hinterachse
Radausführung:                                                     120 B
Radgröße:                                                       10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             120 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                           72,50 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                 1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2406 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                     :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
X3                                    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                          140 Nm
                                      M14x1,25, Schaftlänge 35 mm



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x21,ET40          10.5x21,ET35
100 bis 190     BMW X3                     245/35R21            285/30R21          A01) bis A10)E00a)
                (kleinste Serienradgröße                        K02)K80)           V00)
                17Zoll)
                                           255/30R21            295/25R21          A01) bis A10)E00a)
                                                                K02)K80)           V00)




RA-000711-A0-015-42~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000711-A0-015
Anlage-Nr. :                42
Seite :                     2/3                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x21,ET40          10.5x21,ET35
225 bis 230     BMW X3                     245/35R21            285/30R21          A01) bis A10)E00a)
                (kleinste Serienradgröße                        K02)K80)           V00)
                18Zoll)
                                           255/30R21            295/25R21          A01) bis A10)E00a)
                                                                K02)K80)           V00)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RA-000711-A0-015-42~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000711-A0-015
Anlage-Nr. :                42
Seite :                     3/3                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E00a) Die Verwendung des Rades CW3-10521 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination
     ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (KBA 49137) an Achse 1 zulässig.
     Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
     Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp CW3-9021 zu
     beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
         zu klemmen.


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 42 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2013




RA-000711-A0-015-42~BM-5-120-72_5-ET35.docx