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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW3-10521
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             120 B
Radgröße:                                               10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25,                        5276        140 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx21H2, ET25     10½Jx21H2, ET35
100 bis 240      BMW 5er, BMW 5er        255/30R21         295/25R21                       A01) bis A10)
                 xDrive                                    K02) K28) K76)                  BF1) V00)
                 (Limousine, außer 550i
                 und M550D)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                               e1*2007/46*0363*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx21H2, ET25    10½Jx21H2, ET35
280 bis 330      BMW 5er, BMW 5er         255/30R21        295/25R21                       A01) bis A10)
                 xDrive                                    K02) K28) K76)                  BF1) V00)
                 (Limousine, nur 550i
                 und M550D)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
K-N1                            e1*2007/46*0508*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx21H2, ET25     10½Jx21H2, ET35
100 bis 240      BMW 5er, BMW 5er        255/30R21         295/25R21                       A01) bis A10)
                 xDrive                                    K02) K28) K76)                  BF1) V00)
                 (Kombi, außer 550i und
                 M550D)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                               e1*2007/46*0455*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx21H2, ET25    10½Jx21H2, ET35
280 bis 330      BMW 5er, BMW 5er         255/30R21        295/25R21           A01) bis A10)
                 xDrive                                    K02) K28) K76) T96) BF1) V00)
                 (Kombi, nur 550i und
                 M550D)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GT                             e1*2007/46*0215*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET25      10½Jx21H2, ET35
120 bis 330      BMW 5er GT             275/30R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                       BF1) E19a)
                                        245/35R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) M00)                       BF1) E19a) V00)
                                        245/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) K76)                       BF1) E19a) V00)
                                        245/35R21          295/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) K76)                       BF1) E19a) G01) V00)
                                        255/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) K76)                       BF1) E19a) GAH) V00)
                                        255/35R21          295/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) K76)                       BF1) E19a) G01) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
701                             e1*2001/116*0490*..
7L                              e1*2007/46*0276*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx21H2, ET25     10½Jx21H2, ET35
155 bis 400      BMW 7er, BMW 7er        245/35R21         275/30R21                       A01) bis A10)
                 xDrive                                    K04) M00)                       BF1) E50) E70) V00)
                 (Baureihe F01)          245/35R21         285/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) K76)                       BF1) E50) E70) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                              e1*2007/46*0512*..
X-N1                            e1*2007/46*0454*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx21H2, ET25     10½Jx21H2, ET35
100 bis 210      BMW X3, X4              275/30R21         275/30R21                       A01) bis A10)
                 (kleinste                                 K02) K80) M00)                  BF1)
                 Serienradgröße 17Zoll) 245/35R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K80) M00)                  BF1) V00)
                                         245/35R21         285/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K80)                       BF1) V00)
                                         255/30R21         295/25R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K80)                       BF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                              e1*2007/46*0512*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx21H2, ET25     10½Jx21H2, ET35
225 bis 265      BMW X3, X4              275/30R21         275/30R21                       A01) bis A10)
                 (kleinste                                 K02) K80) M00)                  BF1)
                 Serienradgröße 18Zoll) 245/35R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K80) M00)                  BF1) V00)
                                         245/35R21         285/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K80)                       BF1) V00)
                                         255/30R21         295/25R21                       A01) bis A10)
                                                           K02) K80)                       BF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
        nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
       • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
       • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GAH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21,
     245/40R20, 245/45R19, 245/50R18, 275/30R21, 275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB1
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521



K76)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von
       der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und
       klebend zu befestigen.

K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von
          Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
          Radhauskante zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu
          klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2020