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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1
               Seite :                      1/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-10521
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                          Hinterachse **)
               Radausführung:                                                120 B
               Radausführungskennz.:                                          120 B
               Radgröße:                                                   10½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49138*03




               Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) an
               der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
               den Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276        140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1
               Seite :                      2/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                           e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx21H2, ET25    10½Jx21H2, ET35
               100 bis 240   BMW 5er, BMW 5er        255/30R21        295/25R21         A01) bis A10)
                             xDrive                                   K02) K28) K76)    BF1) V00)
                             (Limousine, außer
                             550i und M550D)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                           e1*2007/46*0363*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse     Hinterachse
                                                      9Jx21H2, ET25   10½Jx21H2, ET35
§22 49138*03




               280 bis 330   BMW 5er, BMW 5er         255/30R21       295/25R21         A01) bis A10)
                             xDrive                                   K02) K28) K76)    BF1) V00)
                             (Limousine, nur 550i und
                             M550D)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5K                           e1*2007/46*0455*..
               K-N1                         e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx21H2, ET25    10½Jx21H2, ET35
               100 bis 240   BMW 5er, BMW 5er        255/30R21        295/25R21         A01) bis A10)
                             xDrive                                   K02) K28) K76)    BF1) V00)
                             (Kombi, außer 550i
                             und M550D)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5K                           e1*2007/46*0455*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx21H2, ET25    10½Jx21H2, ET35
               280 bis 330   BMW 5er, BMW 5er        255/30R21        295/25R21         A01) bis A10)
                             xDrive                                   K02) K28) K76)    BF1) V00)
                             (Kombi, nur 550i und                     T96)
                             M550D)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1
               Seite :                      3/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               GT                          e1*2007/46*0215*..
               K-N1                        e1*2007/46*0508*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET25     10½Jx21H2, ET35
               120 bis 330   BMW 5er GT             275/30R21         275/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) M00)                                 BF1) E19a)
                                                    245/35R21         275/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) M00)                                 BF1) E19a) V00)
                                                    245/35R21         285/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K76)                                 BF1) E19a) V00)
                                                    245/35R21         295/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K76)                                 BF1) E19a) G01) V00)
                                                    255/35R21         285/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K76)                                 BF1) E19a) GAH) V00)
                                                    255/35R21         295/30R21                                 A01) bis A10)
§22 49138*03




                                                                      K04) K76)                                 BF1) E19a) G01) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               701                          e1*2001/116*0490*..
               7L                           e1*2007/46*0276*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx21H2, ET25    10½Jx21H2, ET35
               155 bis 400   BMW 7er, BMW 7er        245/35R21        275/30R21                                 A01) bis A10)
                             xDrive                                   K04) M00)                                 BF1) E50) E70) V00)
                             (Baureihe F01)          245/35R21        285/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K76)                                 BF1) E50) E70) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1
               Seite :                      4/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                            e1*2007/46*0512*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2, ET25    10½Jx21H2, ET35
               100 bis 210   BMW X3, X4               275/30R21        275/30R21                                A01) bis A10)
                             (kleinste Serienradgröße                  K02) K80) M00)                           BF1)
                             17Zoll)                  245/35R21        275/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02) K80) M00)                           BF1) V00)
                                                      245/35R21        285/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02) K80)                                BF1) V00)
                                                      255/30R21        295/25R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02) K80)                                BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 49138*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X3                            e1*2007/46*0512*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2, ET25    10½Jx21H2, ET35
               225 bis 265   BMW X3, X4               275/30R21        275/30R21                                A01) bis A10)
                             (kleinste Serienradgröße                  K02) K80) M00)                           BF1)
                             18Zoll)                  245/35R21        275/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02) K80) M00)                           BF1) V00)
                                                      245/35R21        285/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02) K80)                                BF1) V00)
                                                      255/30R21        295/25R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02) K80)                                BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 B ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 B (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                        entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                        die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                        enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                        Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                        befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                        die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1
               Seite :                      5/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521



               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 49138*03




                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

               E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
                      • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
                      • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GAH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/35R21, 245/40R20,
                    245/45R19, 245/50R18, 275/30R21, 275/35R20, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB1
               Seite :                      6/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K76)   An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von der
                      Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und klebend zu
                      befestigen.
§22 49138*03




               K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich von Tür-
                        Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
                      • die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten Radhauskante zu
                        kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-10521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022
						
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