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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB12
               Seite :                      1/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-10521
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                          Hinterachse **)
               Radausführung:                                                120 X5
               Radausführungskennz.:                                         120 X5
               Radgröße:                                                   10½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49138*03




               Mittenlochdurchmesser:                                       74,10 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 X5 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9021, 120 X5 (ABE-Nr. 49137*02) an
               der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
               den Radtyp CW3-9021, 120 X5 (ABE-Nr. 49137*02) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276        140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB12
               Seite :                      2/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                            e1*2007/46*0421*..
               X70                           e1*2001/116*0420*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330   BMW X5                   265/40R21        265/40R21                                A02) bis A10)
                             (Baureihe E70,                                                                     BF1) E50) E68) N275)
                             Fahrzeuge mit            255/40R21        285/35R21                                A02) bis A10)
                             Kotflügelverbreiterungen                  N295)                                    BF1) E50) E68) V00)
                             )                        255/40R21        295/35R21                                A02) bis A10)
                                                                       N305)                                    BF1) E50) E68) V00)
                                                      265/40R21        295/35R21                                A02) bis A10)
                                                                       N305)                                    BF1) E50) E68) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 X5 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 X5 (ABE-Nr. 49137*02) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 49138*03




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                            e1*2007/46*0421*..
               X70                           e1*2001/116*0420*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330   BMW X5                   265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
                             (Baureihe E70,                            K04)                                     BF1) E50) E68) N275)
                             Fahrzeuge ohne           255/40R21        285/35R21                                A01) bis A10)
                             Kotflügelverbreiterungen                  K04) N295)                               BF1) E50) E68) V00)
                             )                        255/40R21        295/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) N305)                               BF1) E50) E68) V00)
                                                      265/40R21        295/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) N305)                               BF1) E50) E68) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 X5 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 X5 (ABE-Nr. 49137*02) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB12
               Seite :                      3/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                            e1*2007/46*0421*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330   BMW X5                   265/40R21        265/40R21                                A02) bis A10)
                             (Baureihe F15,                                                                     BF1) E68a) N275)
                             Fahrzeuge mit            275/35R21        275/35R21                                A02) bis A10)
                             Kotflügelverbreiterungen                  N285) T103)                              BF1) E68a)
                             )                        255/35R21        295/30R21                                A02) bis A10)
                                                                       N305) T102)                              BF1) E68a) V00)
                                                      255/40R21        285/35R21                                A02) bis A10)
                                                                       N295)                                    BF1) E68a) V00)
                                                      265/35R21        305/30R21                                A02) bis A10)
                                                                       N315)                                    BF1) E68a) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 X5 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 X5 (ABE-Nr. 49137*02) an der Vorderachse zulässig (siehe
§22 49138*03




               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               X5                            e1*2007/46*0421*..
               X-N1                          e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      9Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330   BMW X5                   265/40R21        265/40R21                                A01) bis A10)
                             (Baureihe F15,                            K04)                                     BF1) E68a) N275)
                             Fahrzeuge ohne           275/35R21        275/35R21                                A01) bis A10)
                             Kotflügelverbreiterungen                  K04) N285) T103)                         BF1) E68a)
                             )                        255/35R21        295/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) N305) T102)                         BF1) E68a) V00)
                                                      255/40R21        285/35R21                                A01) bis A10)
                                                                       K04) N295)                               BF1) E68a) V00)
                                                      265/35R21        305/30R21                                A01) bis A10)
                                                                       K02) N315)                               BF1) E68a) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 X5 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 X5 (ABE-Nr. 49137*02) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB12
               Seite :                      4/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               X6                           e1*2007/46*0412*..
               X70                          e1*2001/116*0420*..
               X-N1                         e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330   BMW X6                  265/40R21        265/40R21                                 A02) bis A10)
                             (Baureihe E71)                                                                     BF1) E69) N275)
                                                     255/40R21        285/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                      N295)                                     BF1) E69) V00)
                                                     255/40R21        295/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                      N305)                                     BF1) E69) V00)
                                                     265/40R21        295/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                      N305)                                     BF1) E69) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 X5 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 X5 (ABE-Nr. 49137*02) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 49138*03




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               X6                           e1*2007/46*0412*..
               X-N1                         e1*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     9Jx21H2, ET40    10½Jx21H2, ET35
               155 bis 330   BMW X6                  265/40R21        265/40R21                                 A02) bis A10)
                             (Baureihe F16)                           N275)                                     BF1) E69a)
                                                     265/40R21 M+S    265/40R21 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) E69a)
                                                               275/35R21               275/35R21                A02) bis A10)
                                                                                       N285)                    BF1) E69a)
                                                               275/35R21 M+S           275/35R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) E69a)
                                                               255/35R21               295/30R21                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) E69a) V00)
                                                               255/40R21               285/35R21                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) E69a) V00)
                                                               265/35R21               305/30R21                A02) bis A10)
                                                                                                                BF1) E69a) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 120 X5 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 120 X5 (ABE-Nr. 49137*02) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                        entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB12
               Seite :                      5/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.
§22 49138*03




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E50)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
                      • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
                      • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*10
                      • Typ X5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*09
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB12
               Seite :                      6/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               E68a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
                     • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*11
                     • Typ X5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0421*10

               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014:
                      • Typ X70 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0420*10
                      • Typ X-N1 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*13
                      • Typ X6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*07

               E69a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015:
                     • Typ X-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0454*14
                     • Typ X6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0412*08

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 49138*03




               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB12
               Seite :                      7/7
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
§22 49138*03




               Die Anlage AB12 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 06.03.2020
						
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