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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB2
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-10521
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                          Hinterachse **)
               Radausführung:                                                112 D
               Radausführungskennz.:                                         112 D
               Radgröße:                                                   10½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49138*03




               Mittenlochdurchmesser:                                       66,60 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-10521, 112 D ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9021, 112 D (ABE-Nr. 49137*04) an
               der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
               den Radtyp CW3-9021, 112 D (ABE-Nr. 49137*04) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit      Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276             140 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276             160 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB2
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                         e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET35     10½Jx21H2, ET45
               120 bis 210   BMW X4                 245/35R21         285/30R21         A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) V00)
                                                    255/35R21         295/30R21         A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 112 D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 112 D (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4X                         e1*2007/46*1881*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET35     10½Jx21H2, ET45
§22 49138*03




               240 bis 265   BMW X4 M40d, X4 M40i 255/35R21           295/30R21         A02) bis A10)
                                                                                        A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 112 D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 112 D (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G7X                         e1*2007/46*1952*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET35     10½Jx21H2, ET45
               155 bis 390   BMW X7                 275/45R21         275/45R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94) N285)                                A11) BF2) ER1)
                                                    285/45R21         285/45R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94a)                                     A11) BF2) ER1)
                                                    275/45R21         315/40R21                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF2) ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 112 D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 112 D (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                        entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                        die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                        enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB2
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521



               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
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                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB2
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5276
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 2000 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
§22 49138*03




                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB2 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-10521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2024