Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB8a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW3-10521
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             112 D
Radgröße:                                               10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0      150 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5253       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0     130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB8a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
212                            e1*2001/116*0501*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      255/30R21          295/25R21                       A01) bis A10)
                 (W213, Limousine)                         K02) K26) K133)                 BF1) E111a) V00)
                                                           T96)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 112 D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES                           e1*2007/46*1560*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
110 bis 270      Mercedes E-Klasse      255/30R21          295/25R21                       A01) bis A10)
                 (S213, Kombi)                             K02) K26) K133)                 BF1) V00)
                                                           T96)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 112 D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
410              Mercedes GL 63 AMG,    275/45R21 M+S      275/45R21 M+S                   A02) bis A10)
                 GLS 63 AMG                                                                BF2) EF1)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 112 D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB8a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204X                           e1*2001/116*0480*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
100 bis 225      Mercedes GLK           245/35R21          275/30R21                       A01) bis A10)
                                                           A94a) K02) M00)                 BF3) V00)
                                        245/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF3) V00)
                                        245/35R21          295/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF3) V00)
                                        255/35R21          285/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF3) V00)
                                        255/35R21          295/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            BF3) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 112 D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET45
140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     265/40R21          265/40R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2)
                                        275/35R21          275/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2)
                                        275/40R21          275/40R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            BF2) G5K)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 112 D ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (ABE-Nr. 49137*2 an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB8a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-B0-015
Anlage-Nr. :                AB8a
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB8a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 06.03.2020