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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB7
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-10521
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                          Hinterachse **)
               Radausführung:                                                 108 F
               Radausführungskennz.:                                          108 F
               Radgröße:                                                   10½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            50 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49138*03




               Mittenlochdurchmesser:                                       63,40 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-10521, 108 F ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9021, 108 F (ABE-Nr. 49137*03) an
               der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
               den Radtyp CW3-9021, 108 F (ABE-Nr. 49137*03) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   JAGUAR

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                            125 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB7
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               CC9                         e11*2001/116*0323*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET50
               120 bis 283   Jaguar XF             255/30R21          295/25R21         A01) bis A10)
                                                                      K02) K16) K23)    BF1) S01) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 108 F ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 108 F (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               CC9                         e11*2001/116*0323*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   9Jx21H2, ET40      10½Jx21H2, ET50
               306 bis 375   Jaguar XF             255/30R21          295/25R21         A01) bis A10)
                                                                      K02) K16) K23)    BF1) S01) V00)
§22 49138*03




               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 108 F ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 108 F (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               QQ6                          e11*2001/116*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET40     10½Jx21H2, ET50
               283           Jaguar XK              255/30R21         295/25R21         A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio, ab                       K16)              BF1) EB1) EB2) S01) V00)
                             EG-Genehmigungs-
                             Nr.:
                             e11*2001/116*0272*05)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 108 F ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 108 F (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               QQ6                          e11*2001/116*0272*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET40     10½Jx21H2, ET50
               375 bis 405   Jaguar XKR, XKRS       255/30R21         295/25R21         A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio; ab                       K16)              BF1) EB2) S01) V00)
                             EG-Genehmigungs-
                             Nr.:
                             e11*2001/116*0272*05)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 108 F ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 108 F (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB7
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
§22 49138*03




                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Jaguar 998 mit belüfteter Scheibe Ø326x20 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB7
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Jaguar 998 mit belüfteter Scheibe Ø326x20 mm

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
                      umzulegen.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu
                      entfernen.
§22 49138*03




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB7 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-10521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022
						
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