Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000711-A0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-10521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-10521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 130 P Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 54 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2406 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 92A, 92AN, 92AH, 92AHN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm RA-000711-A0-015-03a~PO-5-130-71_5-ET54.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000711-A0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 397 Porsche Cayenne 265/40R21 A02) bis A10) (Ausführungen ohne A01)K01)K04) Serien-Verbreiterung) 275/35R21 A01)K01)K04) 275/40R21 A01)K01)K04) 285/35R21 A01)K01)K04) 295/35R21 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 397 Porsche Cayenne 265/40R21 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serien- Verbreiterung) 275/35R21 275/40R21 285/35R21 295/35R21 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000711-A0-015-03a~PO-5-130-71_5-ET54.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000711-A0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-10521 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000711-A0-015-03a~PO-5-130-71_5-ET54.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000711-A0-015 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-10521 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 25.01.2013 RA-000711-A0-015-03a~PO-5-130-71_5-ET54.docx