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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000711-A0-015
Anlage-Nr. :                49
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CW3-10521
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Montageposition:                                        Hinterachse
Radausführung:                                             130 P
Radgröße:                                               10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                         54 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,58 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2406 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :    Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
92A, 92AN, 92AH, 92AHN           Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                    160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 34 mm
970, 970H, 970HN, 970N           Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                   130 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000711-A0-015
Anlage-Nr. :                49
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET55          10.5x21,ET54
155 bis 294     Porsche Panamera, -4, -     245/35R21            285/30R21          A02) bis A10)E00a)
                4S,-Diesel, S Hybrid                                                E63)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 18Zoll)     255/35R21            295/30R21          A02) bis A10)E00a)
                                                                                    E63)V00)

                                            265/35R21            305/30R21          A01) bis A10)E00a)
                                                                 K02)               E63)V00)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET55          10.5x21,ET54
294 bis 405     Porsche Panamera 4S,-       255/35R21            295/30R21          A02) bis A10)E00a)
                GTS, -Turbo, Turbo S                                                E63)EF1)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 19Zoll)     265/35R21            305/30R21          A01) bis A10)E00a)
                                                                 K02)               E63)EF1)V00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x21,ET55          10.5x21,ET54
155 bis 397     Porsche Cayenne            265/40R21            265/40R21           A01) bis A10)E00a)
                (Ausführungen ohne                              K04)
                Serien-Verbreiterung)
                                           275/35R21            275/35R21           A01) bis A10)E00a)
                                                                K04)

                                            275/40R21            275/40R21          A01) bis A10)E00a)
                                                                 K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000711-A0-015
Anlage-Nr. :                49
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x21,ET55          10.5x21,ET54
155 bis 397     Porsche Cayenne           265/40R21            265/40R21          A02) bis A10)E00a)
                (Ausführungen mit Serien-
                Verbreiterung)
                                          275/35R21            275/35R21          A02) bis A10)E00a)


                                           275/40R21            275/40R21         A02) bis A10)E00a)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000711-A0-015
Anlage-Nr. :                49
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E00a) Die Verwendung des Rades CW3-10521 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination
     ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (KBA 49137) an Achse 1 zulässig.
     Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen
     Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp CW3-9021 zu
     beachten.

E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
     vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Die Anlage Nr. 49 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2013




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