Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000711-A0-015 Anlage-Nr. : 49 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-10521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-10521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Montageposition: Hinterachse Radausführung: 130 P Radgröße: 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 54 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2406 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 92A, 92AN, 92AH, 92AHN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm 970, 970H, 970HN, 970N Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 130 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000711-A0-015-49~PO-5-130-71_5-ET54.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000711-A0-015 Anlage-Nr. : 49 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970H e13*2007/46*1161*.. 970HN e13*2007/46*1160*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET55 10.5x21,ET54 155 bis 294 Porsche Panamera, -4, - 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)E00a) 4S,-Diesel, S Hybrid E63)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 18Zoll) 255/35R21 295/30R21 A02) bis A10)E00a) E63)V00) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)E00a) K02) E63)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET55 10.5x21,ET54 294 bis 405 Porsche Panamera 4S,- 255/35R21 295/30R21 A02) bis A10)E00a) GTS, -Turbo, Turbo S E63)EF1)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 19Zoll) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)E00a) K02) E63)EF1)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET55 10.5x21,ET54 155 bis 397 Porsche Cayenne 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)E00a) (Ausführungen ohne K04) Serien-Verbreiterung) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)E00a) K04) 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)E00a) K04) RA-000711-A0-015-49~PO-5-130-71_5-ET54.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000711-A0-015 Anlage-Nr. : 49 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET55 10.5x21,ET54 155 bis 397 Porsche Cayenne 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)E00a) (Ausführungen mit Serien- Verbreiterung) 275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)E00a) 275/40R21 275/40R21 A02) bis A10)E00a) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000711-A0-015-49~PO-5-130-71_5-ET54.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000711-A0-015 Anlage-Nr. : 49 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-10521 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E00a) Die Verwendung des Rades CW3-10521 ist nur an Achse 2 zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021 (KBA 49137) an Achse 1 zulässig. Zusätzlich zu den hier genannten Auflagen und Hinweisen sind die radspezifischen Auflagen und Hinweise in dem separaten Gutachten für den Radtyp CW3-9021 zu beachten. E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000711-A0-015-49~PO-5-130-71_5-ET54.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49138 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000711-A0-015 Anlage-Nr. : 49 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-10521 Die Anlage Nr. 49 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 25.01.2013 RA-000711-A0-015-49~PO-5-130-71_5-ET54.docx