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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-C0-015
Anlage-Nr. :                AB15
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW3-10521
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                      Hinterachse **)
Radausführung:                                             130 P
Radausführungskennz.:                                      130 P
Radgröße:                                               10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        54 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,58 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      1000 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*03)
an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-C0-015
Anlage-Nr. :                AB15
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                              e13*2007/46*1085*..
92AH                             e13*2007/46*1107*..
92AHN                            e13*2007/46*1108*..
92AN                             e13*2007/46*1106*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx21H2, ET55    10½Jx21H2, ET54
155 bis 419      Porsche Cayenne          265/40R21        265/40R21                       A02) bis A10)
                 (Ausführungen mit                                                         A11) BF1) N275)
                 Serien-Verbreiterung)    275/35R21        275/35R21                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
                                             275/40R21              275/40R21              A02) bis A10)
                                                                                           A11) BF1)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                              e13*2007/46*1085*..
92AH                             e13*2007/46*1107*..
92AHN                            e13*2007/46*1108*..
92AN                             e13*2007/46*1106*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          9Jx21H2, ET55    10½Jx21H2, ET54
155 bis 419      Porsche Cayenne          265/40R21        265/40R21                       A01) bis A10)
                 (Ausführungen ohne                        K04)                            A11) BF1) N275)
                 Serien-Verbreiterung)    275/35R21        275/35R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1)
                                          275/40R21        275/40R21                       A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            9Jx21H2, ET55    10½Jx21H2, ET54
155 bis 405      Porsche Panamera, -4, - 245/35R21           285/30R21                     A02) bis A10)
                 4S, -Diesel, -S , -S E-                                                   BF2) E63) EF1) V00)
                 Hybrid                     255/35R21        295/30R21                     A02) bis A10)
                 (Ausf. mit kleinsten                                                      BF2) E63) EF1) V00)
                 Serienrädern in 18Zoll)    265/35R21        305/30R21                     A01) bis A10)
                                                             K02)                          BF2) E63) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-C0-015
Anlage-Nr. :                AB15
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            9Jx21H2, ET55    10½Jx21H2, ET54
294 bis 405      Porsche Panamera S, - 255/35R21             295/30R21                     A02) bis A10)
                 4S, -GTS, -Turbo, -                                                       BF2) E63) EF1) V00)
                 Turbo S
                 (Ausf. mit kleinsten       265/35R21        305/30R21                     A01) bis A10)
                 Serienrädern in 19Zoll)                     K02)                          BF2) E63) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
971                            e13*2007/46*0971*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        9Jx21H2, ET55      10½Jx21H2, ET54
243 bis 324      Porsche Panamera       265/35R21          305/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K04) N315)                      A11) BF1) EF1) V00)
                                        265/35R21 M+S      305/30R21 M+S                   A01) bis A10)
                                                           K04)                            A11) BF1) EF1) V00)
                                        275/35R21          315/30R21                       A01) bis A10)
                                                           K02)                            A11) BF1) EF1)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A                             e13*2007/46*0919*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         9Jx21H2, ET55     10½Jx21H2, ET54
113 bis 140      Porsche Taycan          245/40R21         285/35R21                       A02) bis A10)
                 (Sport Limousine)                         A94)                            BF1) V00)
                                         255/35R21         295/30R21                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF1) V00)
                                         255/35R21         305/30R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                       BF1) V00)
                                         255/40R21         295/35R21                       A02) bis A10)
                                                           A94)                            BF1) V00)
                                         265/35R21         305/30R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                       BF1)
                                         265/35R21         315/30R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                       BF1) V00)
                                         275/35R21         315/30R21                       A01) bis A10)
                                                           A94) K04)                       BF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*03) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-C0-015
Anlage-Nr. :                AB15
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-C0-015
Anlage-Nr. :                AB15
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521


A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000711-C0-015
Anlage-Nr. :                AB15
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  CW3-10521



Die Anlage AB15 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2022