Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000711-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 1/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-10521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-10521
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 130 P
Radausführungskennz.: 130 P
Radgröße: 10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 54 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
§22 49138*03
Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1000 kg
Reifenabrollumfang: 2406 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an
der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PORSCHE
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 160 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000711-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 2/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N295) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
(mit 5mm V00)
Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) W295) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
255/45R21 275/40R21 A02) bis A10)
N285) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
255/45R21 315/35R21 A01) bis A10)
K02) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
§22 49138*03
W285) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
265/40R21 295/35R21 A01) bis A10)
K02) N305) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A01) bis A10)
K02) W305) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
275/40R21 305/35R21 A01) bis A10)
K02) N315) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A01) bis A10)
K02) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000711-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 3/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
250 bis 404 Porsche Cayenne, 255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
Cayenne E-Hybrid N295) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
(mit 15mm V00)
Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S 285/35R21 M+S A02) bis A10)
im Bereich Radmitte) W295) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
255/45R21 275/40R21 A02) bis A10)
N285) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
255/45R21 315/35R21 A01) bis A10)
K04) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
255/45R21 M+S 275/40R21 M+S A02) bis A10)
§22 49138*03
W285) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
265/40R21 295/35R21 A02) bis A10)
N305) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
265/40R21 M+S 295/35R21 M+S A02) bis A10)
W305) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
V00)
275/40R21 305/35R21 A02) bis A10)
N315) A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
250 bis 404 Porsche Cayenne 275/40R21 305/35R21 A02) bis A10)
Coupe, Cayenne N315) A11) B34a) BF1) EF0)
Coupe E-Hybrid 275/40R21 M+S 305/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) B34a) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000711-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 4/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
224 bis 349 Porsche Cayenne, 255/50R21 315/40R21 A01) bis A10)
Cayenne E-Hybrid K04) A11) B34a) BF1) E66) E67a)
(Modell 2023, mit V00)
5mm 285/45R21 315/40R21 A01) bis A10)
Radhausverbreiterungen K04) A11) B34a) BF1) E66) E67a)
im Bereich Radmitte)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970H e13*2007/46*1161*..
§22 49138*03
970HN e13*2007/46*1160*..
970N e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
155 bis 405 Porsche Panamera, -4, 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
-4S, -Diesel, -S , -S E- BF2) E63) V00)
Hybrid 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
(Ausf. mit kleinsten BF2) E63) V00)
Serienrädern in 18Zoll) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
K02) BF2) E63) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
294 bis 405 Porsche Panamera S, - 255/35R21 295/30R21 A01) bis A10)
4S, -GTS, -Turbo, - BF2) E63) V00)
Turbo S
(Ausf. mit kleinsten 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
Serienrädern in 19Zoll) K02) BF2) E63) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000711-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 5/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-10521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
113 bis 140 Porsche Taycan 245/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
(Sport Limousine) A94) BF1) V00)
255/35R21 295/30R21 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
255/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
A94) K04) BF1) V00)
255/40R21 295/35R21 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
265/35R21 305/30R21 A01) bis A10)
A94) K04) BF1)
265/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
A94) K04) BF1) V00)
275/35R21 315/30R21 A01) bis A10)
§22 49138*03
A94) K04) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21H2, ET50 10½Jx21H2, ET54
140 Porsche Taycan Cross 245/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
Turismo A94) BF1) V00)
255/35R21 295/30R21 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
255/35R21 305/30R21 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
255/40R21 295/35R21 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
265/35R21 305/30R21 A02) bis A10)
A94) BF1)
265/35R21 315/30R21 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
275/35R21 315/30R21 A02) bis A10)
A94) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000711-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 6/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-10521
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
§22 49138*03
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000711-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 7/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-10521
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
• PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2
Bremsscheiben- Ø 410 mm)
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Anzugsmoment: 160 Nm
E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
Sonderrad-Anbau zu entfernen.
E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
§22 49138*03
E67) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12
E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
Reifenherstellers nachzuweisen.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000711-D0-015
Anlage-Nr. : AB14
Seite : 8/8
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CW3-10521
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
§22 49138*03
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage AB14 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.03.2024