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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB14
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-10521
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                          Hinterachse **)
               Radausführung:                                                 130 P
               Radausführungskennz.:                                          130 P
               Radgröße:                                                   10½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            54 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        130 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49138*03




               Mittenlochdurchmesser:                                       71,58 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1000 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2406 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an
               der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
               den Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                             160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            160 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB14
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                         e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET50     10½Jx21H2, ET54
               250 bis 404   Porsche Cayenne,       255/40R21         285/35R21                                 A02) bis A10)
                             Cayenne E-Hybrid                         N295)                                     A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                             (mit 5mm                                                                           V00)
                             Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S     285/35R21 M+S                             A02) bis A10)
                             im Bereich Radmitte)                     W295)                                     A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R21               275/40R21                A02) bis A10)
                                                                                       N285)                    A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R21               315/35R21                A01) bis A10)
                                                                                       K02)                     A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R21 M+S           275/40R21 M+S            A02) bis A10)
§22 49138*03




                                                                                       W285)                    A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               265/40R21               295/35R21                A01) bis A10)
                                                                                       K02) N305)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               265/40R21 M+S           295/35R21 M+S            A01) bis A10)
                                                                                       K02) W305)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               275/40R21               305/35R21                A01) bis A10)
                                                                                       K02) N315)               A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                               275/40R21 M+S           305/35R21 M+S            A01) bis A10)
                                                                                       K02)                     A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB14
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                         e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET50     10½Jx21H2, ET54
               250 bis 404   Porsche Cayenne,       255/40R21         285/35R21                                 A02) bis A10)
                             Cayenne E-Hybrid                         N295)                                     A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                             (mit 15mm                                                                          V00)
                             Radhausverbreiterungen 255/40R21 M+S     285/35R21 M+S                             A02) bis A10)
                             im Bereich Radmitte)                     W295)                                     A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R21               275/40R21                A02) bis A10)
                                                                                       N285)                    A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R21               315/35R21                A01) bis A10)
                                                                                       K04)                     A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               255/45R21 M+S           275/40R21 M+S            A02) bis A10)
§22 49138*03




                                                                                       W285)                    A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               265/40R21               295/35R21                A02) bis A10)
                                                                                       N305)                    A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               265/40R21 M+S           295/35R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                       W305)                    A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                                                                                V00)
                                                               275/40R21               305/35R21                A02) bis A10)
                                                                                       N315)                    A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
                                                               275/40R21 M+S           305/35R21 M+S            A02) bis A10)
                                                                                                                A11) B34a) BF1) E66) E67) EF0)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                         e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   9Jx21H2, ET50      10½Jx21H2, ET54
               250 bis 404   Porsche Cayenne       275/40R21          305/35R21                                 A02) bis A10)
                             Coupe, Cayenne                           N315)                                     A11) B34a) BF1) EF0)
                             Coupe E-Hybrid        275/40R21 M+S      305/35R21 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                                A11) B34a) BF1) EF0)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB14
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               9YA                          e13*2007/46*0900*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET50     10½Jx21H2, ET54
               224 bis 349   Porsche Cayenne,       255/50R21         315/40R21                                 A01) bis A10)
                             Cayenne E-Hybrid                         K04)                                      A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                             (Modell 2023, mit                                                                  V00)
                             5mm                    285/45R21         315/40R21                                 A01) bis A10)
                             Radhausverbreiterungen                   K04)                                      A11) B34a) BF1) E66) E67a)
                             im Bereich Radmitte)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               970                            e13*2007/46*0970*..
               970H                           e13*2007/46*1161*..
§22 49138*03




               970HN                          e13*2007/46*1160*..
               970N                           e13*2007/46*1143*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      9Jx21H2, ET50     10½Jx21H2, ET54
               155 bis 405   Porsche Panamera, -4, 245/35R21            285/30R21                               A02) bis A10)
                             -4S, -Diesel, -S , -S E-                                                           BF2) E63) V00)
                             Hybrid                   255/35R21         295/30R21                               A01) bis A10)
                             (Ausf. mit kleinsten                                                               BF2) E63) V00)
                             Serienrädern in 18Zoll) 265/35R21          305/30R21                               A01) bis A10)
                                                                        K02)                                    BF2) E63) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               970                            e13*2007/46*0970*..
               970N                           e13*2007/46*1143*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                                      9Jx21H2, ET50     10½Jx21H2, ET54
               294 bis 405   Porsche Panamera S, - 255/35R21            295/30R21                               A01) bis A10)
                             4S, -GTS, -Turbo, -                                                                BF2) E63) V00)
                             Turbo S
                             (Ausf. mit kleinsten     265/35R21         305/30R21                               A01) bis A10)
                             Serienrädern in 19Zoll)                    K02)                                    BF2) E63) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB14
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                          e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    9Jx21H2, ET50     10½Jx21H2, ET54
               113 bis 140   Porsche Taycan         245/40R21         285/35R21                                 A02) bis A10)
                             (Sport Limousine)                        A94)                                      BF1) V00)
                                                    255/35R21         295/30R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) V00)
                                                    255/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)                                 BF1) V00)
                                                    255/40R21         295/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) V00)
                                                    265/35R21         305/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)                                 BF1)
                                                    265/35R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K04)                                 BF1) V00)
                                                    275/35R21         315/30R21                                 A01) bis A10)
§22 49138*03




                                                                      A94) K04)                                 BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               Y1A                         e13*2007/46*0919*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                                   9Jx21H2, ET50      10½Jx21H2, ET54
               140           Porsche Taycan Cross 245/40R21           285/35R21                                 A02) bis A10)
                             Turismo                                  A94)                                      BF1) V00)
                                                   255/35R21          295/30R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) V00)
                                                   255/35R21          305/30R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) V00)
                                                   255/40R21          295/35R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) V00)
                                                   265/35R21          305/30R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1)
                                                   265/35R21          315/30R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) V00)
                                                   275/35R21          315/30R21                                 A02) bis A10)
                                                                      A94)                                      BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades CW3-10521, 130 P ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp CW3-9021, 130 P (ABE-Nr. 49137*04) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB14
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
§22 49138*03




                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB14
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                     • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2
                        Bremsscheiben- Ø 410 mm)

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
                      Sonderrad-Anbau zu entfernen.

               E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
§22 49138*03




               E67)   Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* bis NT12

               E67a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*0900* ab NT13

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
                      nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49138 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000711-D0-015
               Anlage-Nr. :                 AB14
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   CW3-10521


               N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
§22 49138*03




                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage AB14 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ CW3-10521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 19.03.2024