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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065606-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CW3-9021, CW3-10521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                 CW3-9021                        CW3-10521
Art des Sonderrades:           einteiliges Leichtmetall-Rad    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                             Borbet
Radausführung:                            130 P                            130 P
Radgröße:                                9Jx21H2                        10½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                        55 mm                            54 mm
Lochkreisdurchmesser:                    130 mm                           130 mm
Lochzahl:                                     5                              5
Mittenlochdurchmesser:                  71,58 mm                         71,58 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                Mittenzentrierung
Zentrierring:                           ohne Ring                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                        1000 kg                          1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2406 mm                          2406 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :     Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 971 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                 -      160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 34 mm
970, 970H, 970HN, 970N      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                    -    160 Nm
                            Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                            Schaftlänge 28 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065606-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CW3-9021, CW3-10521



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                             e13*2007/46*1085*..
92AN                            e13*2007/46*1106*..
92AH                            e13*2007/46*1107*..
92AHN                           e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          9.0x21,ET55          10.5x21,ET54
155 bis 419     Porsche Cayenne           265/40R21            265/40R21            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit Serien-                                           N275)
                Verbreiterung)
                                          275/35R21            275/35R21            A02) bis A10)


                                            275/40R21            275/40R21          A02) bis A10)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
92A                               e13*2007/46*1085*..
92AN                              e13*2007/46*1106*..
92AH                              e13*2007/46*1107*..
92AHN                             e13*2007/46*1108*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           9.0x21,ET55          10.5x21,ET54
155 bis 419     Porsche Cayenne            265/40R21            265/40R21           A01) bis A10)
                (Ausführungen ohne                              K04)                N275)
                Serien-Verbreiterung)
                                           275/35R21            275/35R21           A01) bis A10)
                                                                K04)

                                            275/40R21            275/40R21          A01) bis A10)
                                                                 K04)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET55          10.5x21,ET54
155 bis 405     Porsche Panamera, -4, -     245/35R21            285/30R21          A02) bis A10)
                4S,-Diesel, S Hybrid        N255)                                   E63)EF1)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 18Zoll)     255/35R21            295/30R21          A02) bis A10)
                                                                                    E63)EF1)V00)

                                            265/35R21            305/30R21          A01) bis A10)
                                                                 K02)               E63)EF1)V00)



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065606-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                CW3-9021, CW3-10521


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            9.0x21,ET55          10.5x21,ET54
294 bis 405     Porsche Panamera 4S,-       255/35R21            295/30R21          A02) bis A10)
                GTS, -Turbo, Turbo S                                                E63)EF1)V00)
                (Ausf. mit kleinsten
                Serienrädern in 19Zoll)     265/35R21            305/30R21          A01) bis A10)
                                                                 K02)               E63)EF1)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
971                            e13*2007/46*0971*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        9.0x21,ET55          10.5x21,ET54
243 bis 324     Porsche Panamera        265/35R21            305/30R21              A01) bis A10)
                                        K01)N275)            K04)N315)              V00)

                                            265/35R21 M+S        305/30R21 M+S      A01) bis A10)
                                            K01)                 K04)               V00)

                                            275/35R21            315/30R21          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)               V00)


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065606-A0-021
Anlage-Nr. :              1
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Teiletyp :                CW3-9021, CW3-10521


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist
     vor Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit
     Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des
     Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des
     Umrüstrades sind.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




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Teiletyp :                CW3-9021, CW3-10521


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-9021, CW3-10521 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2017




RZ-065606-A0-021-01~PO-5-130-71_5-ET55.docx