Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065606-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-9021 CW3-10521 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Radausführung: 130 P 130 P Radgröße: 9Jx21H2 10½Jx21H2 Rad-Einpresstiefe: 55 mm 54 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm 130 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 71,58 mm 71,58 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: 1000 kg 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2406 mm 2406 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 971 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm 970, 970H, 970HN, 970N Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RZ-065606-A0-021-01~PO-5-130-71_5-ET55.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065606-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET55 10.5x21,ET54 155 bis 419 Porsche Cayenne 265/40R21 265/40R21 A02) bis A10) (Ausführungen mit Serien- N275) Verbreiterung) 275/35R21 275/35R21 A02) bis A10) 275/40R21 275/40R21 A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 92A e13*2007/46*1085*.. 92AN e13*2007/46*1106*.. 92AH e13*2007/46*1107*.. 92AHN e13*2007/46*1108*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET55 10.5x21,ET54 155 bis 419 Porsche Cayenne 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10) (Ausführungen ohne K04) N275) Serien-Verbreiterung) 275/35R21 275/35R21 A01) bis A10) K04) 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. 970HN e13*2007/46*1160*.. 970H e13*2007/46*1161*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET55 10.5x21,ET54 155 bis 405 Porsche Panamera, -4, - 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10) 4S,-Diesel, S Hybrid N255) E63)EF1)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 18Zoll) 255/35R21 295/30R21 A02) bis A10) E63)EF1)V00) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K02) E63)EF1)V00) RZ-065606-A0-021-01~PO-5-130-71_5-ET55.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065606-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 970 e13*2007/46*0970*.. 970N e13*2007/46*1143*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET55 10.5x21,ET54 294 bis 405 Porsche Panamera 4S,- 255/35R21 295/30R21 A02) bis A10) GTS, -Turbo, Turbo S E63)EF1)V00) (Ausf. mit kleinsten Serienrädern in 19Zoll) 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K02) E63)EF1)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 971 e13*2007/46*0971*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 9.0x21,ET55 10.5x21,ET54 243 bis 324 Porsche Panamera 265/35R21 305/30R21 A01) bis A10) K01)N275) K04)N315) V00) 265/35R21 M+S 305/30R21 M+S A01) bis A10) K01) K04) V00) 275/35R21 315/30R21 A01) bis A10) K01) K02) V00) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RZ-065606-A0-021-01~PO-5-130-71_5-ET55.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065606-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E63) Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor Sonderrad-Anbau zu entfernen. EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RZ-065606-A0-021-01~PO-5-130-71_5-ET55.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065606-A0-021 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-9021, CW3-10521 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-9021, CW3-10521 des Herstellers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 22.11.2017 RZ-065606-A0-021-01~PO-5-130-71_5-ET55.docx