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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000869-D0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           CW3-7517
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Borbet
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    Lk 139,7 T
Radausführungskennz.:                                             Lk 139,7 T
Radgröße:                                                         7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             139,7 mm
Lochzahl:                                                              6
Mittenlochdurchmesser:                                            67,10 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               1320 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2367 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       MITSUBISHI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     5340        120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     5340        135 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
V80                             e1*2001/116*0385*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 184     Mitsubishi Pajero        265/65R17                                A02) bis A10)
                                                                                  BF1) EB1) EF0)
                                         275/60R17
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000869-D0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ0T                             e1*2007/46*1397*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
113 bis 133     Mitsubishi L200           225/65R17                         A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2018,     A01) G01) N235)                   BF2) E52)
                bis EG Nr.
                e1*2007/46*1397* 04)      225/70R17
                                          N235)

                                         235/60R17
                                         A01) G01) N245)

                                         235/60R17C
                                         A01) G01) N245)

                                         235/65R17
                                         N245)

                                         245/60R17

                                         245/65R17

                                         255/55R17
                                         A01) G01)

                                         255/60R17

                                         265/60R17

                                         275/55R17
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KJ0T                            e1*2007/46*1397*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110             Mitsubishi L200          265/65R17                          A02) bis A10)
                (ab Modelljahr 2019, ab                                     BF2) E52a)
                EG Nr. e1*2007/46*1397* 275/60R17
                05)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000869-D0-021
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5340
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5340
       Anzugsmoment: 135 Nm

E52)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2018:
       • Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1397* bis NT 04

E52a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2019:
      • Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1397* ab NT 05
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000869-D0-021
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. A-P Racing mit belüfteter Scheibe Ø338x36 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 2a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-7517 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.07.2023