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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066519-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     CW3-7517
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Borbet
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                Lk 120
Radausführungskennz.:                                     Lk 120, 6-Loch
Radgröße:                                                   7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
Lochzahl:                                                        6
Mittenlochdurchmesser:                                       74,58 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         1320 kg
 Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                            204 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066519-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NRN                          e5*2018/858*00192*..
NXN                          e5*2018/858*00191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 125    Ford Transit Custom    215/55R17                         A02) bis A10)
              (mit 215/65R16C oder A93a) T98)                          A11) BF1) E19a) E26)
              215/60R17C
              Serienreifen)          215/60R17
                                     A93a) GC3) T100)

                                     225/55R17
                                     A93a) T101)

                                     225/55R17C
                                     A93a)

                                     235/50R17
                                     K01) T100)

                                     235/55R17
                                     A93a) GC3) K01) T103)

                                     245/50R17
                                     K01) K04) T103)

                                     255/50R17
                                     K01) K04) T101)
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Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NRN                          e5*2018/858*00192*..
NXN                          e5*2018/858*00191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
87 bis 125    Ford Transit Custom    225/55R17C                        A02) bis A10)
              (Ausstattungspaket     A93a) G01)                        A11) BF1) E19a) E26) E100)
              Sport,19-Zoll Serie
              und ww. 215/65R16C     225/60R17
              oder 215/60R17C        A93a)
              Serienreifen)
                                     235/55R17
                                     A93a) K01)

                                     235/60R17
                                     A93a) K01)

                                     235/60R17C
                                     A93a) K01)

                                     245/55R17
                                     K01) K04)

                                     255/55R17
                                     K01) K04)

                                     255/55R17C
                                     K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
NRN                          e5*2018/858*00192*..
NXN                          e5*2018/858*00191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
87 bis 125    Ford Transit Custom    225/60R17                         A02) bis A10)
              (Ausstattungspaket     A93a) T103)                       A11) BF1) E19a) E26) E100a)
              Sport und NUR19-Zoll                                     EF0)
              Serie)                 235/60R17
                                     A93a) K01)

                                     235/60R17C
                                     A93a) K01)

                                     245/55R17
                                     K01) K04)

                                     255/55R17
                                     K01) K04)

                                     255/55R17C
                                     K01) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066519-A0-021
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
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Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
       oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
       entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
       Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
       befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
       die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen
       zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die
       vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 204 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E26)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.

E100) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19 und
      ww. mit 215/65R16 und/oder 215/60R17C ausgerüstet sind.

E100a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 235/50R19
       ausgerüstet sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
       nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GC3)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17C ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
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T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
CW3-7517 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.06.2024