Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50822 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000869-A0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-7517
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-7517
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 160 F
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 47 mm
Lochkreisdurchmesser: 160 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1150 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
FAC, FAD, FCC, FCD Radmutter, Kegelbund 60 °, Gewinde 180 Nm
M14x1,5
RA-000869-A0-021-09~FO-5-160-65-ET47.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50822 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000869-A0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-7517
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAC e11*2007/46*0676*..
FCC e1*2007/46*1005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125 Ford Transit Custom, 225/55R17 A02) bis A10)
Tourneo Custom A01)K01)K04)K13)T101)
(Kleinbus, nur Fahrzeuge
mit Serienausstattung 225/55R17C
16Zoll-Reifen oder 18Zoll- A01)K01)K04)K13)
Reifen)
235/50R17
A01)K01)K04)T100)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FCD e1*2007/46*1100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 114 Ford Transit, Transit 225/55R17 A02) bis A10)
Tourneo T101) E66)E68)
(Kleinbus; geschlossener
Kasten, mit oder ohne 225/55R17C
Seitenscheiben; Serie
Sommerbereifung 215/..) 225/60R17
A01)G01)
235/55R17
A01)G01)
235/60R17C
A01)G01)
235/60R17
A01)G01)
245/55R17
A01)G01)K03)
255/50R17
A01)K01)K04)T101)
RA-000869-A0-021-09~FO-5-160-65-ET47.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50822 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000869-A0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-7517
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FAD e11*2007/46*0801*..
FCD e1*2007/46*1100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 114 Ford Transit, Transit 225/55R17C A02) bis A10)
Tourneo E67)E68)
(Kleinbus; geschlossener 225/55R17C M+S
Kasten, mit oder ohne
Seitenscheiben; Serie 235/60R17C
Sommerbereifung 235/..)
235/60R17C M+S
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50822 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000869-A0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-7517
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße
ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße
ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder
ohne seitliche Fenster).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000869-A0-021-09~FO-5-160-65-ET47.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50822 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000869-A0-021
Anlage-Nr. : 9
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-7517
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-7517 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.09.2016
RA-000869-A0-021-09~FO-5-160-65-ET47.docx