Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-D0-021 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-7517 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 160 F Radausführungskennz.: Lk 160 F Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 47 mm Lochkreisdurchmesser: 160 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 1150 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: FORD Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 200 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-D0-021 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FAD e5*2007/46*1032*.. FCD e1*2007/46*1100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 125 Ford Transit, Transit 225/55R17 A02) bis A10) Tourneo T101) A11) BF1) E25) E66) E68) ( Frontantrieb; Kleinbus; geschlossener Kasten, 225/55R17C mit oder ohne Seitenscheiben; Serie 225/60R17 Sommerbereifung 215/..) A01) G01) 235/55R17 A01) G01) 235/60R17 A01) G01) 235/60R17C A01) G01) 245/55R17 A01) G01) K03) 255/50R17 A01) K01) K04) T101) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FAD e5*2007/46*1032*.. FCD e1*2007/46*1100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 136 Ford Transit, Transit 235/60R17C A02) bis A10) Tourneo A11) BF1) E25) E67) E68) ( Frontantrieb; Kleinbus; geschlossener Kasten, mit oder ohne Seitenscheiben; Serie Sommerbereifung 235/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FCD e1*2007/46*1100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 136 Ford Transit, Ford 235/60R17C A02) bis A10) Transit Tourneo A11a) A94) BF1) E28) E68) (Heckantrieb; Kleinbus; 255/55R17C geschlossener Kasten, A01) K01) K04) mit oder ohne Seitenscheiben; Serie Sommerbereifung 235/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-D0-021 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAD e11*2007/46*0801*.. FCD e1*2007/46*1100*.. FDD e1*2007/46*1098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 125 Ford Transit 4x4, Ford 235/60R17C A02) bis A10) Transit Tourneo 4x4 ER1) A11a) A94) BF1) E23) E68) (Allrad; Kleinbus; E71) geschlossener Kasten, 255/55R17C mit oder ohne A01) ER2) K01) K04) Seitenscheiben; Serie Sommerbereifung 235/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAC e11*2007/46*0676*.. FAC e5*2007/46*1034*.. FCC e1*2007/46*1005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 136 Ford Transit Custom, 225/55R17 A01) bis A10) Tourneo Custom K13) T101) A11) BF1) K01) K04) (Kleinbus, Fahrzeugausführungen 225/55R17C ohne K13) Radhausverbreiterungen) 235/50R17 T100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FAC e11*2007/46*0676*.. FAC e5*2007/46*1034*.. FCC e1*2007/46*1005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Ford Transit Custom, 215/60R17 A02) bis A10) Tourneo Custom N225) T100) A11) BF1) E72) (Kleinbus, Fahrzeugausführungen 225/55R17 mit Verbreiterungen) N235) T101) 225/55R17C N235) 235/50R17 A01) K01) K04) K13) T100) 235/55R17 A01) K01) K04) K13) T103) 245/50R17 A01) K01) K04) T103) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-D0-021 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-D0-021 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 200 Nm E23) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung. E25) Nur geprüft für Fahrzeuge mit Frontantrieb. E28) Nur zulässig bei Fahrzeugen mit Heckantrieb E66) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Bus“ oder “geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E71) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E72) Nur zulässig an Fahrzeuen mit folgen EG-Genehmigungs-Nrn: • Typ FCC ab e1*2007/46*1005* ab Nachtragsstand 10 • Typ FAC ab e11*2007/46*0676* ab Nachtragsstand 9 • Typ FAC ab e5*2007/46*1034* ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 2420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 2430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-D0-021 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6/6 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 9 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ CW3-7517 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 13.07.2023