Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066467-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     CW3-7517
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Borbet
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              Lk 139,7 T
Radausführungskennz.:                                       Lk 139,7 T
Radgröße:                                                   7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                            50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        139,7 mm
Lochzahl:                                                        6
Mittenlochdurchmesser:                                       93,05 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         1050 kg
 Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                5340        140 Nm
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066467-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
2AB                           e11*2007/46*0154*..
2AB                           e5*2007/46*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 157    Ford Ranger             255/65R17                           A02) bis A10)
              (bis Modelljahr 2023,                                       A94) BF1) E70) E71) E77) K04)
              Allrad, außer           255/70R17
              Ausführung "Raptor")    G01)

                                      265/65R17

                                      265/70R17
                                      G01)

                                      275/60R17
                                      K03)

                                      275/65R17
                                      G01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
2AB                           e5*2007/46*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
125           Ford Ranger             255/65R17                           A02) bis A10)
              (ab Modelljahr 2023,                                        A94) BF1) E70) E71) E77) EF0)
              Allrad, außer           255/70R17
              Ausführung "Raptor")    GM0)

                                      265/65R17
                                      GM0)

                                      275/60R17

                                      275/65R17
                                      GM0)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
       oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
       entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
       Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
       befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
       die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066467-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen
       zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die
       vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5340
       Anzugsmoment: 140 Nm

E70)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Pick Up (serienmäßiger offener Kasten).

E71)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E77)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "Raptor".

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse
       nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                       RZ-066467-A0-021
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GM0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/65R18, 255/70R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
CW3-7517 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.12.2023