Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-B0-021 Anlage-Nr. : 17a Seite : 1/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-7517 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 130 L Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 63 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 78,1 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1320 kg bei Reifenabrollumfang: 2300 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: CITROEN Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, 180 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, 180 Nm Schaftlänge 31 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y e3*2001/116*0234*.. Y e3*2007/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 130 Citroen Jumper 235/60R17C A01) bis A10) (FZ ab Modelljahr 2014; A93) BF1) E11) E80) E81a) K03) geschlossener Kasten mit S03) oder ohne Seitenscheiben, Serie nur 16-Zoll) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-B0-021 Anlage-Nr. : 17a Seite : 2/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250L L773 Y e3*2001/116*0234*.. Y e3*2007/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 130 Citroen Jumper 235/60R17C A01) bis A10) (FZ bis Modelljahr A93a) BF2) E11) E80) E81) K03) 2013; geschlossener S03) Kasten mit oder ohne Seitenscheiben, Serie nur 16-Zoll) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-B0-021 Anlage-Nr. : 17a Seite : 3/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 30 mm Anzugsmoment: 180 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M16x1,5, Schaftlänge 31 mm Anzugsmoment: 180 Nm E11) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* bis NT 10 • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* bis NT 08 E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: • Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* ab NT 11 • Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* ab NT 09 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO Nr. : RA-000869-B0-021 Anlage-Nr. : 17a Seite : 4/4 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-7517 Die Anlage 17a mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ CW3-7517 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 26.07.2018