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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000869-C0-021
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           CW3-7517
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Borbet
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     Lk 130 M
Radausführungskennz.:                                              Lk 130 M
Radgröße:                                                         7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  63 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              130 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                            89,10 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               1320 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       LUANO CAMP

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                  5253        160 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                        160 Nm
                Schaftlänge 31 mm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AFR                             e49*2007/46*0003*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      Ahorn                    235/60R17C                               A02) bis A10)
                (Frontantrieb, Radstand                                           BF1) E23) E25) GG1)
                4006 oder 4332 mm,       255/55R17C
                FZ Herst. Luano Camp)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000869-C0-021
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AGR                           e49*2007/46*0046*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 125      Ahorn                  235/60R17C                         A02) bis A10)
                (Radstand 3682 oder                                       BF2)
                4332 mm, FZ Herst.     255/55R17C
                Luano Camp)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50822 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000869-C0-021
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Teiletyp :                  CW3-7517


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 31 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E23)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Zwillingsbereifung.

E25)   Nur geprüft für Fahrzeuge mit Frontantrieb.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GG1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/65R16C,
     235/65R16CP ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

Die Anlage 18c mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-7517 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.01.2022