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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50822 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000869-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     1/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CW3-7517
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 130 M
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        63 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  89,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        1320 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2300 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
FD, JD, D                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000869-A0-021-18~RE-5-130-89-ET63.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50822 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000869-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     2/4                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


Typ:                           JD
ABE / EG-Genehmigung:          e2*93/81*0129*.., e2*98/14*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 107   Renault Master,            225/55R17C                                   A01)bis A10)
              Nissan Interstar           GAM)T104)                                    K01)
              (Kastenwagen, 16-Zoll
              Serien-Reifen)             235/60R17C
                                                    GBZ)

e2*98/14*0129*38E    min1550-1850/max1600-2060(-)                                     5/130/89



Typ:                          D
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 107   Renault Master,          225/55R17C                                     A01)bis A10)
              (Kastenwagen, 16-Zoll    GAM)T104)                                      K01)
              Serien-Reifen)
                                                    235/60R17C
                                                    GBZ)

e2*2007/46*0015*02   1570-1850/1600-2060(0)                                           5/130/89



Typ:                          FD
ABE / EG-Genehmigung:         H912
Motorleistung Handelsbezeichnungen                  zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 107   Renault Master                        225/55R17C                        A01)bis A10)
              (Kastenwagen, 16-Zoll                 GAM)T104)                         K01)
              Serien-Reifen)
                                                    235/60R17C
                                                    GBZ)

H912 bis NT 18E      min1550-1870/max1600-2060(-)                                     5/130/89




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000869-A0-021-18~RE-5-130-89-ET63.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50822 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000869-A0-021
Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GAM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/65R16C
    ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000869-A0-021-18~RE-5-130-89-ET63.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50822 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000869-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-7517


GBZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/75R16C ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-7517 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.09.2016




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