Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065085-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-7518 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-7518 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad Radausführung: Lk 118 F Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 53 mm Lochkreisdurchmesser: 118 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 1250 kg bei Reifenabrollumfang: 2450 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Citroen Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment Y, 250L Serien-Radschraube, Kegel 60°, 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RZ-065085-C0-015-01~CI-5-118-71-ET53.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065085-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-7518 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 250L L773 Y e3*2001/116*0234*.. Y e3*2007/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 130 Citroen Jumper 245/50R18 A02) bis A10) (Serie 15-Zoll, und nur A01) G01)K01) K02) T104) E10)E80) E81) S03) geschlossener Kasten mit oder ohne Scheiben, bis Modelljahr 2013, e3*2001/116*0234* bis NT 11; e3*2007/46*0046* bis NT 08) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y e3*2001/116*0234*.. Y e3*2007/46*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 130 Citroen Jumper 225/55R18 A02) bis A10) (Serie 15-Zoll, und nur A01) G01)K01) K02) T102) E80)E81a) S03) geschlossener Kasten mit oder ohne Scheiben, ab 235/55R18 Modelljahr 2014, A01) G01)K01) K02) T104) e3*2001/116*0234* ab NT 11; e3*2007/46*0046* ab 245/50R18 NT 9) A01) G01)K01) K02) T104) 245/55R18 A01) G01)K01) K02) T103) 255/50R18 A01) G01)K01) K02) T106) Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RZ-065085-C0-015-01~CI-5-118-71-ET53.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065085-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-7518 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E81) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* bis NT 10 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* bis NT 08 E81a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Genehmigungs-Nr. e3*2001/116*0234* ab NT 11 - Genehmigungs-Nr. e3*2007/46*0046* ab NT 09 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RZ-065085-C0-015-01~CI-5-118-71-ET53.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065085-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : CW3-7518 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-7518 des Herstellers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 17.06.2015 RZ-065085-C0-015-01~CI-5-118-71-ET53.docx