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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49823*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7,5 J x 18 H2


                Typ:                         CW3-7518
§ 22 49823*01




                 Inhaber der ABE und         Borbet Vertriebs GmbH
                 Hersteller:                 DE-85467 Neuching




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49823


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49823*01


                Die ABE-Nr. 49823*01 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 18 H2, Typ CW3-7518, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55061614 (2. Ausfertigung) vom 08.06.2015
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                12                                            1. Ausfertigung
                1, 2, 5, 6, 10, 11                            2. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 49823*01




                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.



                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 08.06.2015
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 20.03.2017
                Im Auftrag
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 49823                       Erweiterung Nr.: 01
                Approval No.                                        Extension No.:


                Ausgabedatum:        08.01.2015                 letztes Änderungsdatum: 20.03.2017
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal


                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                      Information document No.:                                           Date
                      CW3-7518                                                            02.10.2014

                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
§ 22 49823*01




                      Test report(s) No.:                                                 Date
                      55061614 (1. Ausfertigung)                                          26.07.2014
                      55061614 (2. Ausfertigung)                                          08.06.2015


                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range

                      eine weitere Ausführung kommt hinzu
                      a further version is added
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49823*01

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 49823

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 49823*01




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 49823*01

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 49823*01




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49823 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55061614 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5 J x 18 H2 Typ CW3-7518
                Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 3

                Auftraggeber                     Borbet Vertriebs GmbH
                                                 Tratmoos 5
                                                 85467 Niederneuchning
                                                 QM-Nr. 49020021101

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                Modell                           CW3
                Typ                              CW3-7518
                Radgröße                         7,5 J x 18 H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
                führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                                     (mm)
                112 D         CW3-7518 112 D / ohne Ring             5/112/66,6     48    1250    2450       3/2014
                112 D         CW3-7518 112 D / ohne Ring             5/112/66,6     48    1250    2450       3/2014
                118 L         CW3-7518 118 L / ohne Ring             5/118/71,1     53    1250    2450       3/2014
                120 C         CW3-7518 120 C / ohne Ring             5/120/65,1     35    1250    2450       3/2014
                120 C         CW3-7518 120 C / ohne Ring             5/120/65,1     43    1250    2450       3/2014
§ 22 49823*01




                120           CW3-7518 120 / ohne Ring               5/120/72,6     35    1250    2450       3/2014
                120           CW3-7518 120 / ohne Ring               5/120/72,6     45    1250    2450       3/2014
                127 CV        CW3-7518 127 CV / ohne Ring            5/127/71,6     35    1250    2450       3/2014
                127 CV        CW3-7518 127 CV / ohne Ring            5/127/71,6     40    1250    2450       3/2014
                127 CV        CW3-7518 127 CV / ohne Ring            5/127/71,6     45    1250    2450       3/2014
                130 P         CW3-7518 130 P / ohne Ring             5/130/71,5     53    1250    2450       3/2014
                130 L         CW3-7518 130 L / ohne Ring             5/130/78,1     53    1250    2450       3/2014
                130 R         CW3-7518 130 R / ohne Ring             5/130/84,1     37    1000    2400       3/2014
                130 R         CW3-7518 130 R / ohne Ring             5/130/84,1     49    1250    2450       3/2014
                160 F         CW3-7518 160 F / ohne Ring             5/160/65,1     50    1250    2450       3/2014
                130 C6        CW3-7518 130 C6 / ohne Ring            6/130/84,1     50    1250    2450       3/2014

                Kennzeichnung

                KBA-Nummer                       49823
                Herstellerzeichen                BORBET
                Radtyp und Ausführung            CW3-7518 (s.o.)
                Radgröße                         7.5 J x 18 H2
                Einpreßtiefe                     ET...(s.o.)
                Gießereikennzeichen              TAM
                Herstellungsdatum                Monat und Jahr

                Befestigungselemente

                Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
                Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

                Prüfungen

                Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
                Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49823 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55061614 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5 J x 18 H2 Typ CW3-7518
                Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 3

                Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

                - Biegeumlaufprüfung
                - Abrollprüfung
                - Impactprüfung

                Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

                Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
                5/130         37                   1000           2400
                5/120         35                   1250           2450
                5/127         35                   1250           2450
                5/120         43                   1250           2450
                5/120         45                   1250           2450
                5/127         40                   1250           2450
                5/112         48                   1250           2450
                5/130         49                   1250           2450
                5/127         45                   1250           2450
                6/130         50                   1250           2450
                5/160         50                   1250           2450
                5/130         53                   1250           2450
§ 22 49823*01




                5/118         53                   1250           2450

                Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

                Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
                5/112/66,6    225/40R18      48                   1250
                5/120/72,6    225/40R18      45                   1250
                5/130/84,1    225/40R18      49                   1250
                5/118/71,1    225/40R18      53                   1250
                5/130/78,1    225/40R18      53                   1250
                5/120/65,1    225/40R18      43                   1250
                5/160/65,1    225/40R18      50                   1250
                6/130/84,1    225/40R18      50                   1250

                Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

                Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
                5/130         255/55R18C     53                 1250
                6/130/84,1    255/55R18C     50                 1250

                Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
                sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

                - Salzsprühtest

                Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

                Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
                Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

                Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 12,613 kg.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49823 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55061614 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5 J x 18 H2 Typ CW3-7518
                Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 3

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim im März 2014 durchgeführt.

                Hinweise zum Sonderrad

                Für die Ausführungen 118L, 130C und 130P wurde keine Verwendungsbereich festgelegt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
                den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
                Bedingungen zu verwenden.

                Anlagen

                Beschreibung                      -                                02.06.2014
                Radzeichnung                      CW3-7518 Bl.1                    19.03.2013
                                                  mit Änderung vom                 11.11.2013
                Radzeichnung                      TM130-1875                       19.06.2013
                                                  mit Änderung vom                 14.03.2014
                Beschreibung                      -                                02.10.2014
§ 22 49823*01




                Radzeichnung                      TM130-1875 Bl.2                  19.06.2013
                                                  mit Änderung vom                 14.03.2014
                Radzeichnung                      TM130-1875 Bl.3                  19.06.2013
                                                  mit Änderung vom                 02.09.2014
                Verwendung                        Anlage 1 bis 12

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3.

                Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
                Bedenken.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 8. Juni 2015




                Coen                                                                                 00230522.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49823 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55061614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5 J x 18 H2 Typ CW3-7518
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Niederneuchning
                                  QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CW3
Typ                               CW3-7518
Radgröße                          7.5 J x 18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
130 L        CW3-7518 130 L / ohne Ring             5/130/78,1         53        1250   2450

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49823
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             CW3-7518 (s.o.)
Radgröße                          7.5 J x 18 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M16x1,5       60° Kegel      180                   30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Citroen
                                  Fiat
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49823 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55061614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5 J x 18 H2 Typ CW3-7518
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen Jumper (III)     74-130        255/55R18C K1c K2c K42 T16 250                    A01 A12 A14
Y, 250L - Heavy                                                                          A19 A58 B02
e3*2001/116*0234*..;                                                                     KMV S02
e3*2007/46*0046*..;
L773
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Fiat Ducato (III) Maxi   74-130        255/55R18C K1c K2c K42 T16 250                    A01 A12 A14
250, 250L                                                                                A19 A58 B02
e3*2001/116*0232*..;                                                                     KMV S02
e3*2007/46*0044*..;
e3*2007/46*0049*..;
L779
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013
Peugeot Boxer (III)      74-130        255/55R18C K1c K2c K42 T16 250                    A01 A12 A14
Y, 250, 250L - Heavy                                                                     A19 A58 B02
e3*2001/116*0233*..;                                                                     KMV S02
e3*2007/46*0045*..;
L772
- geschl. Aufbau
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2013

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49823 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55061614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 J x 18 H2 Typ CW3-7518
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

250      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49823 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55061614 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5 J x 18 H2 Typ CW3-7518
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4
S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T16    Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juni 2015 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Für die Ausführungen 118L, 130R, 130C und 130P wurde keine Verwendungsbereich festgelegt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 8. Juni 2015




Coen                                                                                    00230514.DOC




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