Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 114,3 MM Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 960 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment JS, PK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm M12x1,5 RA-000645-A0-021-04~CH-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: PK ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 125 Dodge Caliber 235/40R19 A01) bis A10) K01)K04) 235/45R19 245/40R19 217 Dodge Caliber SRT4 225/45R19 A01) bis A10) K01) 235/40R19 245/40R19 K04) 255/40R19 K04) 100 bis 125 Jeep Compass 235/40R19 A01) bis A10) K03)K04) 235/45R19 K03) 245/40R19 K01)K04) 100 bis 125 Jeep Patriot 235/40R19 A01) bis A10) K04) 235/45R19 K03) 245/40R19 K03) e11*2001/116*0142*15 1080/1050(0) Caliber 5/114.3/67 1080/1000 (0) SRT4 1080/1010(0) Compass 1080/1040 (0) Patriot RA-000645-A0-021-04~CH-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: JS ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0143*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 138 Chrysler Sebring 225/45R19 A02) bis A10) (Stufenheck 4trg., Cabrio) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A01) bis A10) K04)K43)V00n) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04)K43)V00n) 103 bis 138 Dodge Avenger 225/45R19 A02) bis A10) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A01) bis A10) K04)K43)V00n) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04)K43)V00n) e11*2001/116*0143*05 1180/1048(0) Sebring 5/114.3/67 1180/1005(0) Avenger Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000645-A0-021-04~CH-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Türfalz (vor Radmitte) bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist im Bereich ab der Stoßfänger- oberkante entsprechend der gebördelten Radhausausschnittkante zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der äußeren Reifenflanke eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. RA-000645-A0-021-04~CH-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5/5 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011 RA-000645-A0-021-04~CH-5-114_3-67-ET35.docx