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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    1/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CW3-8519
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          114,3 MM
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  67,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
BK20, BK38, CM, DM, EL, ELH, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   5340     110 Nm
FD, FDH, FDHG, GDH, GDH- M12x1,5
HME, GK, JM, JMG, LM, NF,
SM, TG, TL, TLE, TLE-HME, XG




RA-000645-D0-021-04c~HY-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    2/9                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Hyundai Coupe           215/35R19                                 A01) bis A10)
                                                                                 K39)
                                              225/35R19
                                              K03)K40)
e11*98/14*0186*07   1015/880                                                     5/114,3/67


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BK38                            e9*KS07/46*0010*..
BK20                            e9*KS07/46*0011*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne                hinten
157 bis 223     Hyundai Genesis Coupe    225/40R19            245/40R19          A02) bis A10)
                                                              A94a)              V00)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                                 e4*2001/116*0099*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191         Hyundai Grandeur        225/45R19                            A02) bis A10)

                                              235/45R19
                                              A01)K11)

                                              245/40R19




Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                                   e11*2001/116*0313*..
FDH                                  e11*2001/116*0343*..
FDHG                                 e11*2001/116*0361*..
FDH                                  e11*2007/46*0225*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105          Hyundai i30, i30CW        215/35R19                          A02) bis A10)
                    (Limousine, Kombi)        A01)K01)K04)K21)K45)T85)

                                              225/35R19
                                              A01)K01)K04)K21)K45)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                     e11*2007/46*0337*..
GDH                                     e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                                 e13*2007/46*1604*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100          Hyundai i30, i30CW           215/35R19                         A02) bis A10)
                    (3-türer, 5-türer, Kombi)    A01)K01)K02)K25)K28)K58)T85)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                                 e11*2007/46*0104*..
LM                                 e11*2007/46*0128*..
ELH                                e11*2007/46*0192*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135          Hyundai IX35            225/45R19                              A02) bis A10)
                                            A01)K01)K04)

                                                    235/45R19
                                                    A01)K01)K02)K52)

                                                    245/40R19
                                                    A01)K01)K02)

                                                    255/40R19
                                                    A01)K01)K02)



Typ:                         SM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 107    Santa Fe (2WD)           245/40R19                                   A02) bis A10)

                                                    255/40R19
                                                    A01)K38)
 83 bis 127         Santa Fe (4WD)                  245/45R19

                                                    255/40R19
                                                    A01)K38)
e11*98/14*0162*12   1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD                                  5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    4/9                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                              e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe         235/50R19                         A02) bis A10)

                                          235/55R19

                                          245/50R19
                                          A01)K01)K04)

                                          255/50R19

                                          275/45R19
                                          A01)K01)K02)




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                              e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/50R19                          A02) bis A10)
                Santa Fe                 A01)K01)K02)

                                          235/55R19
                                          A01)K01)K02)

                                          245/50R19
                                          A01)K01)K02)

                                          255/50R19
                                          A01)K01)K02)

                                          275/45R19
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          225/40R19                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K15)K21)

                                          235/35R19
                                          A01)K01)K04)K15)K21)




RA-000645-D0-021-04c~HY-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    5/9                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
JMG                                 e11*2001/116*0355*..
JM                                  e4*2001/116*0087*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129           Hyundai Tucson          225/45R19                         A02) bis A10)
                                             A01)K01)K04)

                                              235/40R19
                                              A01)K01)K04)

                                              245/40R19
                                              A01)K01)K04)

                                              255/40R19
                                              A01)K01)K02)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                                  e11*2007/46*2711*..
TLE                                 e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                             e13*2007/46*1612*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136           Hyundai Tucson          225/45R19                         A02) bis A10)
                                             A01)K01)K02)

                                              235/45R19
                                              A01)K01)K02)

                                              255/40R19
                                              A01)K01)K02)



Typ:                          XG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 145   Hyundai XG250, XG300, 235/35R19                                 A01) bis A10)
               XG350; ww. XG25, XG30                                           K03)K15)K28)K41)
              (ab EG- Genehmigungsnr.
              e11*98/14*0109*05)

e11*98/14*0109*06E   1230/1095                                                 5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    6/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    7/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K38) Die Radhauskanten an Achse 2 sind im Bereich oberhalb der Radmitte auf einer Länge
     von ca. 250 mm nach oben umzuformen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    8/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte umzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -
         Blech und Kunststoff - bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
     Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.

K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
        Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
        umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
     - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
        nach oben zu formen,
     - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
        Befestigungspunktes zu kürzen,
     - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
        Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
        Türsicken).

K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
         10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
         schneiden,
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
        45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.07.2017




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