Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4e Seite : 1/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 114,3 MM Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 960 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment ED, EDG, EDI, FG, GE, JE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm JES, JESG, SL, SLS, XM, XMG M12x1,5 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A01) bis A10) (FZ ohne Kotflügelver - K01)K02) breiterungen Fz.-Breite 245/40R19 1800 mm) 83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver - breiterungen Fz.-Breite 245/40R19 1840 mm) A01)K03)K04) e4*2001/116*0089*11E 1220/1200 5/114.3/67 RA-000645-A0-021-04e~KI-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4e Seite : 2/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: JES ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A01) bis A10) (FZ ohne Kotflügelver - K01)K02) breiterungen, 245/40R19 Fz.-Breite 1800 mm) 100 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver - breiterungen, 245/40R19 Fz.-Breite 1840 mm) A01)K03)K04) e4*2001/116*0120*08E 1220/1200 5/114.3/67 Typ: JESG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Kia Sportage L 225/45R19 A01) bis A10) (LPG; FZ ohne K01)K02) Kotflügelverbreiterungen 245/40R19 Fz.-Breite 1800 mm) 104 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (LPG; FZ mit Kotflügelverbreiterungen 245/40R19 Fz.-Breite 1840 mm) A01)K03)K04) e1*2001/116*0346*02E 1170/1200 5/114.3/67 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Magentis, ww. MG, 225/35R19 A01) bis A10) ww. Optima K03)K04) 235/35R19 245/35R19 K21) e4*2001/116*0100*13 1135/1040(0) 5/114.3/67 Typ: FG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens, 225/35R19 A01) bis A10) Kia UN K03)K04) K33) 235/35R19 K01)K02)K21) 245/35R19 K01)K02)K21) RA-000645-A0-021-04e~KI-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4e Seite : 3/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 e4*2001/116*0114*10E 1220 / 1180 (-) 5/114.3/67 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01)K02)K21)K33) 225/35R19 66 bis 105 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (3-türer) K01)K02)K21)K33)K48) 225/35R19 e4*2001/116*0121*19 1090/1050(0) 5/114.3/67 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01)K02)K21)K33) 225/35R19 66 bis 105 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (3-türer) K01)K02)K21)K33)K48) 225/35R19 e4*2007/46*0132*02 1030/1055(0) 5/114.3/67 Typ: EDG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 93 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) K01)K02)K21)K33) 225/35R19 e11*2001/116*0339*02 1090/1050(0) 5/114.3/67 Typ: EDI ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Kia Ceed LPG 215/35R19 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01)K02)K21)K33) 225/35R19 e13*2007/46*1091*00 1010/1050(0) 5/114.3/67 RA-000645-A0-021-04e~KI-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4e Seite : 4/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0358*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/50R19 A01) bis A10) K03)K04) 235/55R19 K53) 245/50R19 255/45R19 e11*2001/116*0358*05 1350/1450(0 5/114.3/67 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0141*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/50R19 A01) bis A10) K03)K04) 235/55R19 K53) 245/50R19 255/45R19 e11*2007/46*0141*02 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: XMG ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 128 Kia Sorento LPG 235/50R19 A01) bis A10) K03)K04) 235/55R19 K53) 245/50R19 255/45R19 e13*2007/46*1098*00 1350/1450(0) 5/114.3/67 RA-000645-A0-021-04e~KI-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4e Seite : 5/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: SLS ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 225/45R19 A01) bis A10) A93)K03) 235/45R19 K01) 245/40R19 A93)K01)K04) 245/45R19 K01)K04) 255/40R19 K01)K04) 255/45R19 K01)K04) e11*2007/46*0136*03 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 Typ: SL ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 135 Kia Sportage 225/45R19 A01) bis A10) A93)K03) 235/45R19 K01) 245/40R19 A93)K01)K04) 245/45R19 K01)K04) 255/40R19 K01)K04) 255/45R19 K01)K04) e11*2007/46*0166*01 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000645-A0-021-04e~KI-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4e Seite : 6/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000645-A0-021-04e~KI-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4e Seite : 7/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger- oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen nach oben zu biegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen, - die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen, - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm einzuformen und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu befestigen. K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. Die Anlage Nr. 4e mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011 RA-000645-A0-021-04e~KI-5-114_3-67-ET35.docx