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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               4e
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   CW3-8519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            114,3 MM
Radgröße:                                                 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    67,10 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
ED, EDG, EDI, FG, GE, JE,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        120 Nm
JES, JESG, LD, SL, SLS, TF,       M12x1,5
XM, XMG, XM FL, PS




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               4e
Seite :                    2/8                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                                      e4*2001/116*0089*..
JES                                     e4*2001/116*0120*..
JESG                                    e11*2001/116*0346*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129            Kia Sportage                225/45R19                         A02) bis A10)
                      (mit Serienverbreiterungen, N235)
                      Fahrzeugbreite 1840 mm)
                                                  235/40R19

                                                 245/40R19
                                                 A01) K04)

                                                 255/40R19
                                                 A01) K01)K04)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                                     e4*2001/116*0089*..
JES                                    e4*2001/116*0120*..
JESG                                   e11*2001/116*0346*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129            Kia Sportage              225/45R19                           A02) bis A10)
                      (ohne                     A01) K01)K04) N235)
                      Serienverbreiterungen,
                      Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/40R19
                                                A01) K01)K04)

                                                 245/40R19
                                                 A01) K01)K04)

                                                 255/40R19
                                                 A01) K01)K02)



Typ:                         GE
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 142  Magentis, ww. MG,       225/35R19                                     A01) bis A10)
              ww. Optima                                                            K03)K04)
                                      235/35R19

                                                 245/35R19
                                                 K21)
e4*2001/116*0100*13   1135/1040(0)                                                  5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               4e
Seite :                    3/8                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ:                         FG
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 106   Kia Carens,             225/35R19                                    A01) bis A10)
              Kia UN                  K03)K04)                                     K33)

                                                 235/35R19
                                                 K01)K02)K21)

                                                 245/35R19
                                                 K01)K02)K21)
e4*2001/116*0114*10E   1220 / 1180 (-)                                             5/114.3/67


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
LD                                    e4*2001/116*0075*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196            Kia Opirus              235/40R19                           A02) bis A10)
                                               A01) K01)K33) K40)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                                    e4*2001/116*0121*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105             Kia Pro Ceed            215/35R19                           A02) bis A10)
                       (3-türer)               A01) K01)K04) K21) K33) K48) T85)

                                                 225/35R19
                                                 A01) K01)K04) K21) K33) K48)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                                      e4*2001/116*0121*..
ED                                      e4*2007/46*0132*..
EDG                                     e11*2001/116*0339*..
EDI                                     e13*2007/46*1091*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105             Kia Ceed, Ceed SW         215/35R19                         A02) bis A10)
                       (5-türer, Kombi)          A01) K01)K04) K21) K33) T85)

                                                 225/35R19
                                                 A01) K01)K04) K21) K33)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               4e
Seite :                    4/8                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                             e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 113      Kia Soul                225/35R19                            A02) bis A10)
                                        A01) K03)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                                e11*2007/46*0166*..
SLS                               e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage               235/45R19                         A02) bis A10)
                (bis Modell 2013)          A01) K01)                         E47)

                                           245/45R19
                                           A01) K01)K04) K58)

                                           255/45R19
                                           A01) K01)K04) K58)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                               e11*2007/46*0166*..
SLS                              e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage              225/45R19                          A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)          A93a)                              E47a)

                                           235/45R19
                                           A01) K03)K04)

                                           245/45R19
                                           A01) K01)K04)

                                           255/40R19
                                           A01) K01)K02)




RA-000645-B0-021-04e~KI-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               4e
Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                             e11*2001/116*0358*..
XM                             e11*2007/46*0141*..
XMG                            e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento             235/50R19                         A02) bis A10)
                                        A01) K03)K04)

                                         235/55R19
                                         A01) K03)K04) K53)

                                         245/50R19
                                         A01) K03)K04)

                                         255/45R19
                                         A01) K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                          e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento             235/50R19                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                             e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima              225/40R19                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)K02) K25) K62)

                                         235/35R19
                                         A01) K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               4e
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Teiletyp :                 CW3-8519


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
     - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
     - Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
     - Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um-
       und anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten

K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250
     mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
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Teiletyp :                 CW3-8519


K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
       Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen
       nach oben zu biegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich
       von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
     - die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
       Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
     - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm
       einzuformen und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu
       befestigen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
         zu kürzen,
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
         Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
        Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 4e mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.02.2015




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