Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 1/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 114,3 MM Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 960 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BL, BLE, EP, EP2, EP2R, EPR, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5 ER, ERE, GG/GY, GG1, SE, TB1 Typ: EPR ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 245/45R19 A01) bis A10) (Serie 215/70R16 , K34)S01) mit Radhausver- breiterung) 91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 245/45R19 A01) bis A10) (Serie 235/70R16, G01) K34)S01) mit Radhausver- breiterung) e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114.3/67 RA-000645-A0-021-04f~MA-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 2/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: EP2R ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 245/45R19 A01) bis A10) (Serie 215/70R16 ) K34)S01) 145 Mazda Tribute 4WD 245/45R19 A01) bis A10) (Serie 235/70R16 ) G01) K34)S01) e13*2001/116*0090*01 1120/1050 5/114.3/67 Typ: EP ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 245/45R19 A01) bis A10) (Serie 215/70R16 , K34)S01) mit Radhausver- breiterung) 91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 245/45R19 A01) bis A10) (Serie 235/70R16, G01) K34)S01) mit Radhausver- breiterung) e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114.3/67 Typ: EP2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 110 Mazda Tribute 2WD 245/45R19 A01) bis A10) (Serie 215/70R16 ) K34)S01) 145 Mazda Tribute 4WD 245/45R19 A01) bis A10) (Serie 235/70R16 ) G01) K34)S01) 149 Mazda Tribute 4WD 245/45R19 A01) bis A10) (Serie 235/70R16 K34)S01) oder 215/70R16 ) e3*2001/116*0092*03 1122/1065 5/114,3/67,1 Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6, 225/35R19 A01) bis A10) Mazda 6 Kombi, K03)K04)K15)K23) K26) Mazda 6 Kombi Allrad e1*98/14*0188*10E 1095/1095 5/114.3/67 RA-000645-A0-021-04f~MA-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 3/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 , 225/35R19 A01) bis A10) Mazda 6 Kombi, K03)K04)K15)K23) Mazda 6 Kombi Allrad K26) e11*2001/116*0203*04E 1135/1095 5/114,3/67,1 Typ: SE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141 bis 170 Mazda RX8 235/35R19 A01) bis A10) K03)K04)K39) 245/35R19 K40) e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114.3/67,0 Typ: ER ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 127 bis 191 Mazda CX-7 275/45R19 A01) bis A10) K01)K02)K51) e11*2001/116*0308*01 1210/1165(0) 5/114.3/67 Typ: ERE ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 127 bis 191 Mazda CX-7 275/45R19 A01) bis A10) K01)K02)K51) e13*2007/46*1109**00 1304/1227(0) 5/114.3/67 Typ: BL ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 111 Mazda 3 215/35R19 A01) bis A10) T85) K01)K04)K58) 225/35R19 T88) e11*2001/116*0262*06 1005/920 (0) 5/114,3/67,1 RA-000645-A0-021-04f~MA-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 4/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: BLE ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3, 215/35R19 A01) bis A10) Mazda 3 LPG T85) K01)K04)K58) (Schrägheck) 225/35R19 T88) e13*2007/46*1071*02 1135/920 (0) 5/114,3/67,1 Typ: TB1 ABE / EG-Genehmigung: e13*KS07/46*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 204 Mazda CX-9 245/50R19 A02) bis A10) 245/55R19 255/50R19 A01)K01) 255/55R19 A01)K01) 265/50R19 A01)K01) 275/45R19 A01)K01) 275/50R19 A01)K01)K04) e13*KS07/46*0005*01 1314/1467 (0) 5/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000645-A0-021-04f~MA-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 5/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. D04) Bei Verwendung des Sonderrades ist aus Freigängigkeitsgründen der Rad-Reifen- Kombination an Achse 2 die Montage von Distanzscheiben von 5 mm Dicke (z.B. H&R 1065671) je Seite an Achse 2 erforderlich. Auf eine ausreichende Zentrierung ist zu achten. Die Distanzscheibe und die zugehörigen Befestigungsteile sind auf der Anbaubestätigung einzutragen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. RA-000645-A0-021-04f~MA-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 6/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K34) An Achse 2 sind die Radausschnittkanten und die ins Radhaus ragende Kante der Radhausverbreiterung im Bereich oberhalb der Radmitte auf einer Länge von ca. 250 mm zu kürzen bzw. nach oben zu formen. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm) - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer komplett zu kürzen, - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen. K40) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus auf Höhe des Fahrtrichtungsanzeigers warm einzuformen. RA-000645-A0-021-04f~MA-5-114_3-67-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 4f Seite : 7/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 4f mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011 RA-000645-A0-021-04f~MA-5-114_3-67-ET35.docx