Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 120
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 960 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K2, 1K4, 1C, 182, 187, 3/B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
3/C, 3/CG, 3/CNG, 346C, 346K, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
346L, 346R, 346X, 390L, 390X,
392C, 3B, 3C, 560X, M3/B,
M3B, R/C, X1, Z85, 3L, 3K, 3C
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 140 Nm
beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 32 mm
5L, 5K, X3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
UKL/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 3er BMW 225/35R19 A01) bis A10)
K03a)K17)K22)K29)
K33)L21)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise
(kW)
66 bis 142 BMW 3 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K03)K17)K22)K29)
K33)L21)
e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
3C F547
3/CNG e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 3er BMW Compact 225/35R19 A01) bis A10)
K03)K17)K22)K29)
K36)L21)
e1*96/79*0084*04 815/950(1050) 5/120/72.5
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise
(kW)
66 bis 125 3er BMW Compact 225/35R19 A01) bis A10)
K03)K17)K22)K29)
K36)L21)
e1*98/14*0017*09 850/970(1040) 5/120/72.5
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 BMW 3 Coupé, 225/35R19 A01) bis A10)
BMW 3 Cabrio K03a)K17)K22)K29)
K33)L21)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
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Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 BMW 3 Coupé, 225/35R19 A01) bis A10)
BMW 3 Cabrio K03)K17)K22)K29)
K33)L21)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
Typ: M3B
ABE / EG-Genehmigung: G191
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 217 BMW M3 Coupe, 225/35R19 A01) bis A10)
BMW M3 Cabriolet, K03)K17)K22)
BMW M3 Limousine K29)K33)
G191/NT6E 910/1090 5/120/72
Typ: M3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
236 BMW M3 Coupe, 225/35R19 A01) bis A10) E35)
BMW M3 Cabriolet, K33)
BMW M3 Limousine
e1*93/81*0032*04E 920/1130 5/120/72.5
Typ: R/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 BMW Roadster Z3 215/35R19 A02) bis A10)
(schmale Karosserie
Fz.- Breite 1682 mm) 225/35R19
A01)K31)K35)
85 bis 170 BMW Roadster Z3, 215/35R19 A02) bis A10)
BMW Coupe Z3 E45)
(breite Karosserie
Fz.- Breite 1740 mm) 225/35R19
A01)K35)
e1*98/14*0029*13E 830/870(960) 5/120/72.5
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 4 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K15)K32)T88) K03)
235/35R19
G01)K04)K33)
e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5
Anhb.
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 (Coupé) 225/35R19 A01) bis A10)
K15)K32)T88) K03)
235/35R19
G01)K04)K33)
e12001/116*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.. , e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3 (Cabrio) 225/35R19 A01) bis A10)
K15)K32)T88) K03)
235/35R19
G01)K04)K33)
e1*2001/116*0146*13 1030/1165(1250) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.. , e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/35R19 A01) bis A10)
K15)K32) K03)
235/35R19
G01)K04)K33)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 5 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/35R19 A01) bis A10)
K15)K32)T88) K03)
235/35R19
G01)K04)K33)
e1*2001/116*0144*08E 1075/1180 (1250) 5/120/72.5
Typ: X53
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 235 BMW X5 255/50R19 A01) bis A10)
K03)X99)
255 bis 265 BMW X5 255/50R19 M+S A01) bis A10)
K03)X99)
e1*98/14*0153*06 1305/1530(1660)
e1*2001/116*0153*13E
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 BMW Z4 225/35R19 A01) bis A10)
(Cabrio, Coupé) K03)
235/35R19
G01)K04)K63)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03)K04)K39) V00)
e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5
Typ: X83
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 235/45R19 A01) bis A10)
K03)K04)
245/40R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K03)K04)V00)
e1*2001/116*0249*14 1177/1284(1393) 1177/1284 (1393) -210kW-3,0SD 5/120/72.5
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 6 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 187
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 195 1er BMW Limousine 215/35R19 A01) bis A10)
(3- und 5-türig) K64) K03)K04)
225/35R19
K68)
e1*2001/116*0287*15E 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/35R19 A01) bis A10)
K64) K03)K04)
225/35R19
K68)
e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 1’er (5-türig) 215/35R19 A01) bis A10)E56)
(bis EG-Genehmigungs- K64) K03)K04)
Nr.: e1*2007/46*0283*03)
225/35R19
K68)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)
85 bis 135 1’er (5-türig) 225/35R19 A01) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr.: K02)K03)
e1*2007/46*0283*04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K02)K03)K28)K76)V00)
e1*2007/46*0283*04 920/1065(1180) 5/120/72.5
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1 er 215/35R19 A01) bis A10)
(Coupé, Cabrio) K03) K04)K68)
225/35R19
K01)
e1*2001/116*0352*06 960/1115 (1220) 5/120/72,5
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 7 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 1C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1 er 215/35R19 A01) bis A10)
(Coupé, Cabrio) K64) K03)K04)
225/35R19
K68)
e1*2007/46*0277*03 960/1120(1220) 5/120/72,5
Typ: 560X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5 er Allrad 245/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Touring)
255/35R19
e1*2001/116*0322*07 1090/1300 (1430) 5/120/72.5
Typ: 390L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er 225/35R19 A02) bis A10) E47a)
(Limousine, Kombi)
235/35R19
A01) G01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0308*12E 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5
1020 / 1200 (1315)-Kombi
Typ: 3L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er , 225/35R19 A02) bis A10) E47a)
BMW 3 er Allrad, T88)
(Limousine )
235/35R19
A01) G01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
e1*2007/46*0314*04 1090/1135(1250) 5/120/72,5
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 8 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 3K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 er , 225/35R19 A02) bis A10) E47a)
BMW 3 er Allrad, T88)
(Kombi)
235/35R19
A01)G01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
e1*2007/46*0315*04 1090/1200(1315) 5/120/72,5
Typ: 390X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 BMW 3 Allrad 225/35R19 A02) bis A10) E47a)
(Limousine, Kombi, Coupé)
235/35R19
A01)G01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0344*09E 1090/1200(1315) 5/120/72,5
Typ: 392C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/35R19 A02) bis A10) E47a)
(Coupé, Cabrio) T88)
235/35R19
A01)G01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
e1*2001/116*0346*12 1005/1200(1315) 5/120/72,5
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 9 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 er 225/35R19 A02) bis A10) E47a)
(Coupé, Cabrio) T88)
235/35R19
A01)G01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
V00)
e1*2007/46*0316*04 1035/1200(1320) 5/120/72,5
Typ: X1
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 BMW X1 225/40R19 A02) bis A10)
235/35R19
235/40R19
A01)G01)
245/35R19
A01)K03)K04)
255/30R19
A01)K03)K04)
255/35R19
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0275*04 1030/1180(1295) 5/120/72.5
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 10 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225 BMW 5 ’er 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine) A94)E26)
225/45R19
E26)
235/40R19
E26)
245/40R19
255/40R19
A01)K03)
300 BMW 5 ’er 245/40R19 A02) bis A10)
(Limousine)
255/40R19
A01)K03)
e1*2007/46*0363*04 1250/1320(1465) 5/120/72.5
Typ: 5K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 225 BMW 5 ’er 225/45R19 A02) bis A10)
(Kombi) E26)
235/40R19
E26)T95)
245/40R19
255/40R19
A01)K03)
300 BMW 5 ’er 245/40R19 A02) bis A10)
(Kombi)
255/40R19
A01)K03)
e1*2007/46*0455*02 1195/1415(1560) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 11 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: X3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190 BMW X3 225/45R19 A02) bis A10)
E26)A94)
235/45R19
A01)A94)E26)K04)
245/45R19
A01)A94a)K04)
255/40R19
A01)K03)K04)
225 BMW X3 245/45R19 M+S A01) bis A10)
A01)A94a)K04)
255/40R19 M+S
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0512*03 1140/1290(1440) 5/120/72.5
Typ: UKL/X
BE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mini Countryman, 215/35R19 A01) bis A10)
Mini Countryman Allrad T85) K01)K02)
e1*2007/46*0496*01 1035/900(999) 5/120/72,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 12 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E35) Aufgrund der Reifentragfähigkeit ist die zulässige Achslast hinten auf den nachfolgend
angegebenen Wert zu reduzieren (Technisch unbedenklich, da die geringe Reduzierung
der zul. Achslast hinten auch weiterhin die Besetzung mit 5 Personen ermöglicht): Bei
Reifen-Lastindex (LI) 88 : max. zul. Achslast: 1120 kg.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 13 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
Nennbreite 255/.. (nur Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E56) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 7 Zoll
ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 14 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
Karosserieblech anzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K29) Durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten an Achse 1 ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen.
K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca.
200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
entsprechend zu kürzen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel (Spritzschutz nach hinten) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des
Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von
ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.
K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel
auszuschneiden.
K39) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 15 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
K63) An Achse 1 ist im vorderen Radhaus der Kunststoffservicedeckel des Nebelscheinwerfers
warm einzuformen.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen ,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
und klebend zu befestigen.
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der
Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich.
Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits
mit dieser Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. : 6
Seite : 16 / 16 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011
RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx