Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 1 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 120 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 960 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1K2, 1K4, 1C, 182, 187, 3/B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm 3/C, 3/CG, 3/CNG, 346C, 346K, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 346L, 346R, 346X, 390L, 390X, 392C, 3B, 3C, 560X, M3/B, M3B, R/C, X1, Z85, 3L, 3K, 3C X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,5, Schaftlänge 33 mm X53 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte 140 Nm beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 32 mm 5L, 5K, X3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm UKL/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 2 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: F547 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 141 3er BMW 225/35R19 A01) bis A10) K03a)K17)K22)K29) K33)L21) F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5 Typ: 3/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise (kW) 66 bis 142 BMW 3 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K03)K17)K22)K29) K33)L21) e1*93/81*0015*10E 900/1115(1150) 5/120/72.5 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 3C F547 3/CNG e1*96/79*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 64 bis 75 3er BMW Compact 225/35R19 A01) bis A10) K03)K17)K22)K29) K36)L21) e1*96/79*0084*04 815/950(1050) 5/120/72.5 Typ: 3/CG ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.. , e1*98/14*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise (kW) 66 bis 125 3er BMW Compact 225/35R19 A01) bis A10) K03)K17)K22)K29) K36)L21) e1*98/14*0017*09 850/970(1040) 5/120/72.5 Typ: 3B ABE / EG-Genehmigung: F920 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 141 BMW 3 Coupé, 225/35R19 A01) bis A10) BMW 3 Cabrio K03a)K17)K22)K29) K33)L21) F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 3 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: 3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 142 BMW 3 Coupé, 225/35R19 A01) bis A10) BMW 3 Cabrio K03)K17)K22)K29) K33)L21) e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5 Typ: M3B ABE / EG-Genehmigung: G191 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 217 BMW M3 Coupe, 225/35R19 A01) bis A10) BMW M3 Cabriolet, K03)K17)K22) BMW M3 Limousine K29)K33) G191/NT6E 910/1090 5/120/72 Typ: M3/B ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 236 BMW M3 Coupe, 225/35R19 A01) bis A10) E35) BMW M3 Cabriolet, K33) BMW M3 Limousine e1*93/81*0032*04E 920/1130 5/120/72.5 Typ: R/C ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 BMW Roadster Z3 215/35R19 A02) bis A10) (schmale Karosserie Fz.- Breite 1682 mm) 225/35R19 A01)K31)K35) 85 bis 170 BMW Roadster Z3, 215/35R19 A02) bis A10) BMW Coupe Z3 E45) (breite Karosserie Fz.- Breite 1740 mm) 225/35R19 A01)K35) e1*98/14*0029*13E 830/870(960) 5/120/72.5 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 4 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: 346L ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K15)K32)T88) K03) 235/35R19 G01)K04)K33) e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5 Anhb. Typ: 346C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 170 BMW 3 (Coupé) 225/35R19 A01) bis A10) K15)K32)T88) K03) 235/35R19 G01)K04)K33) e12001/116*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5 Typ: 346R ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.. , e1*2001/116*0146*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 BMW 3 (Cabrio) 225/35R19 A01) bis A10) K15)K32)T88) K03) 235/35R19 G01)K04)K33) e1*2001/116*0146*13 1030/1165(1250) 5/120/72.5 Typ: 346K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.. , e1*2001/116*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/35R19 A01) bis A10) K15)K32) K03) 235/35R19 G01)K04)K33) e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 5 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: 346X ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/35R19 A01) bis A10) K15)K32)T88) K03) 235/35R19 G01)K04)K33) e1*2001/116*0144*08E 1075/1180 (1250) 5/120/72.5 Typ: X53 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 235 BMW X5 255/50R19 A01) bis A10) K03)X99) 255 bis 265 BMW X5 255/50R19 M+S A01) bis A10) K03)X99) e1*98/14*0153*06 1305/1530(1660) e1*2001/116*0153*13E Typ: Z85 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 195 BMW Z4 225/35R19 A01) bis A10) (Cabrio, Coupé) K03) 235/35R19 G01)K04)K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03)K04)K39) V00) e1*2001/116*0219*07E 790/890 5/120/72.5 Typ: X83 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 235/45R19 A01) bis A10) K03)K04) 245/40R19 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K03)K04)V00) e1*2001/116*0249*14 1177/1284(1393) 1177/1284 (1393) -210kW-3,0SD 5/120/72.5 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 6 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 195 1er BMW Limousine 215/35R19 A01) bis A10) (3- und 5-türig) K64) K03)K04) 225/35R19 K68) e1*2001/116*0287*15E 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K2 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/35R19 A01) bis A10) K64) K03)K04) 225/35R19 K68) e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5 Typ: 1K4 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 190 1’er (5-türig) 215/35R19 A01) bis A10)E56) (bis EG-Genehmigungs- K64) K03)K04) Nr.: e1*2007/46*0283*03) 225/35R19 K68) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) 85 bis 135 1’er (5-türig) 225/35R19 A01) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: K02)K03) e1*2007/46*0283*04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 245/30R19 A01) bis A10) K02)K03)K28)K76)V00) e1*2007/46*0283*04 920/1065(1180) 5/120/72.5 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1 er 215/35R19 A01) bis A10) (Coupé, Cabrio) K03) K04)K68) 225/35R19 K01) e1*2001/116*0352*06 960/1115 (1220) 5/120/72,5 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 7 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: 1C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1 er 215/35R19 A01) bis A10) (Coupé, Cabrio) K64) K03)K04) 225/35R19 K68) e1*2007/46*0277*03 960/1120(1220) 5/120/72,5 Typ: 560X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5 er Allrad 245/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Touring) 255/35R19 e1*2001/116*0322*07 1090/1300 (1430) 5/120/72.5 Typ: 390L ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er 225/35R19 A02) bis A10) E47a) (Limousine, Kombi) 235/35R19 A01) G01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0308*12E 1015 / 1120 (1235) –Lim. 5/120/72,5 1020 / 1200 (1315)-Kombi Typ: 3L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er , 225/35R19 A02) bis A10) E47a) BMW 3 er Allrad, T88) (Limousine ) 235/35R19 A01) G01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) e1*2007/46*0314*04 1090/1135(1250) 5/120/72,5 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 8 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: 3K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3 er , 225/35R19 A02) bis A10) E47a) BMW 3 er Allrad, T88) (Kombi) 235/35R19 A01)G01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) e1*2007/46*0315*04 1090/1200(1315) 5/120/72,5 Typ: 390X ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 240 BMW 3 Allrad 225/35R19 A02) bis A10) E47a) (Limousine, Kombi, Coupé) 235/35R19 A01)G01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0344*09E 1090/1200(1315) 5/120/72,5 Typ: 392C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 er 225/35R19 A02) bis A10) E47a) (Coupé, Cabrio) T88) 235/35R19 A01)G01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) e1*2001/116*0346*12 1005/1200(1315) 5/120/72,5 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 9 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 240 BMW 3 er 225/35R19 A02) bis A10) E47a) (Coupé, Cabrio) T88) 235/35R19 A01)G01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A02) bis A10) V00) e1*2007/46*0316*04 1035/1200(1320) 5/120/72,5 Typ: X1 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 BMW X1 225/40R19 A02) bis A10) 235/35R19 235/40R19 A01)G01) 245/35R19 A01)K03)K04) 255/30R19 A01)K03)K04) 255/35R19 A01)K03)K04) e1*2007/46*0275*04 1030/1180(1295) 5/120/72.5 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 10 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: 5L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 225 BMW 5 ’er 225/40R19 A02) bis A10) (Limousine) A94)E26) 225/45R19 E26) 235/40R19 E26) 245/40R19 255/40R19 A01)K03) 300 BMW 5 ’er 245/40R19 A02) bis A10) (Limousine) 255/40R19 A01)K03) e1*2007/46*0363*04 1250/1320(1465) 5/120/72.5 Typ: 5K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 225 BMW 5 ’er 225/45R19 A02) bis A10) (Kombi) E26) 235/40R19 E26)T95) 245/40R19 255/40R19 A01)K03) 300 BMW 5 ’er 245/40R19 A02) bis A10) (Kombi) 255/40R19 A01)K03) e1*2007/46*0455*02 1195/1415(1560) 5/120/72.5 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 11 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: X3 ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 190 BMW X3 225/45R19 A02) bis A10) E26)A94) 235/45R19 A01)A94)E26)K04) 245/45R19 A01)A94a)K04) 255/40R19 A01)K03)K04) 225 BMW X3 245/45R19 M+S A01) bis A10) A01)A94a)K04) 255/40R19 M+S A01)K03)K04) e1*2007/46*0512*03 1140/1290(1440) 5/120/72.5 Typ: UKL/X BE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 135 Mini Countryman, 215/35R19 A01) bis A10) Mini Countryman Allrad T85) K01)K02) e1*2007/46*0496*01 1035/900(999) 5/120/72,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 12 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E35) Aufgrund der Reifentragfähigkeit ist die zulässige Achslast hinten auf den nachfolgend angegebenen Wert zu reduzieren (Technisch unbedenklich, da die geringe Reduzierung der zul. Achslast hinten auch weiterhin die Besetzung mit 5 Personen ermöglicht): Bei Reifen-Lastindex (LI) 88 : max. zul. Achslast: 1120 kg. RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 13 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E47a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab Nennbreite 255/.. (nur Achse 2 bei BMW 3) ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E56) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 7 Zoll ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 14 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K29) Durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten an Achse 1 ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen. K31) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel (Spritzschutz nach hinten) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K35) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200 mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist die Ausbuchtung im Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. K39) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 15 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 K63) An Achse 1 ist im vorderen Radhaus der Kunststoffservicedeckel des Nebelscheinwerfers warm einzuformen. K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen , - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen und klebend zu befestigen. L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140 479) erforderlich. Fahrzeuge, die serienmäßig mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet sind, sind bereits mit dieser Lenkeinschlagbegrenzung ausgerüstet. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 6 Seite : 16 / 16 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011 RA-000645-A0-021-06~BM-5-120-72_5-ET35.docx