Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     1 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 CW3-8519
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              120
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      960 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm         5248        120 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm        5276        140 Nm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm         5253        140 Nm
BF4         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm         5248        110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     2 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
182                             e1*2001/116*0352*..
1C                              e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 1er                  215/35R19                                 A01) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)          K04) K68) N225) T85)                      BF1) K01)

                                         225/35R19
                                         K04) K68)

                                         235/30R19
                                         K02) K69) T86)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
187                               e1*2001/116*0287*..
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195      BMW 1er                    215/35R19                               A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ K64) T85)                                BF1) K01) K04)
                1K2 bis Genehmigungs-
                Nr.                        225/35R19
                e1*2007/46*0273*03;        K68)
                beim Typ 1K4 bis
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
235 bis 250     BMW 1er, 1er xDrive        225/35R19 M+S                           A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ                                          BF2) K02) K03) K13) K25) K28)
                1K2 ab Genehmigungs-
                Nr.
                e1*2007/46*0273*04;
                beim Typ 1K4 ab
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)        vorne              hinten
                                           225/35R19          245/30R19            A01) bis A10)
                                           K03) K13) K25)                          BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     3 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2                               e1*2007/46*0273*..
1K4                               e1*2007/46*0283*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175      BMW 1er, 1er xDrive        225/35R19                               A01) bis A10)
                (3türig, 5türig; beim Typ                                          BF2) K02) K03) K13) K25) K28)
                1K2 ab Genehmigungs-                                               N235)
                Nr.
                e1*2007/46*0273*04;        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                beim Typ 1K4 ab
                                           vorne              hinten
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0283*04)        215/35R19          235/30R19            A02) bis A10)
                                                                                   BF2) N225) N245) T86) V00)
                                          215/35R19          245/30R19             A02) bis A10)
                                                                                   BF2) N225) V00)
                                          225/35R19          245/30R19             A01) bis A10)
                                          K03) K13) K25)                           BF2) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 185     BMW 2er, 2er xDrive       225/35R19                                A01) bis A10)
                (Serie bis einschließlich                                          BF2) K01) K02) K13) K25) K28)
                17 Zoll Sommerbereifung)                                           T88)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          215/35R19          245/30R19          A02) bis A10)
                                                                                BF2) V00)
                                          225/35R19          245/30R19          A01) bis A10)
                                          K01) K13) K25)                        BF2) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1C                               e1*2007/46*0277*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne            hinten
100 bis 250     BMW 2er, 2er xDrive,      225/35R19        245/30R19       A01) bis A10)
                M235i, M240i, M235i                                        BF2) V00)
                xDrive, M240i xDrive
                                          K01) K13) K25)
                (Serie ab 18 Zoll
                Sommerbereifung)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     4 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                            e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K                            e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L                            e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R                            e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                            e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142      BMW 3er                  215/35R19                            A01) bis A10)
                (außer 330i, 330d)       K15) T85)                            BF1)

                                         225/35R19
                                         K01) K04) K15) K32) K33) T88)

                                         235/30R19
                                         K01) K04) K33) T86)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/35R19          255/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)                                  BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
346C                          e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L                          e1*98/14*0097*..
346R                          e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X                          e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170     BMW 3er                225/35R19                              A01) bis A10)
                (330i, 330d)                                                  BF1) K01) K04) K15) K32) K33)
                                                                              T88)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/35R19          255/30R19          A01) bis A10)
                                         K01)                                  BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     5 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                  215/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,       N225) T85)                           BF1) EF0)
                Cabrio, Coupe )
                                         225/35R19
                                         G4S) N235) T88)

                                         235/30R19
                                         N245) T86)

                                         235/35R19
                                         A01) G01) N245)

                                         245/30R19
                                         A01) K03) N255) T89)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/35R19          255/30R19          A02) bis A10)
                                                                               BF1) EF0) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
3K                              e1*2007/46*0315*..
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                  215/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-      N225) T85)                           BF1) E66)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;      225/35R19
                Kombi, bis EG-           G4S) N235) T88)
                Genehmig.-Nr.
                e1*2007/46*0315*05;      235/30R19
                Coupe/Cabrio, bis EG-    N245) T86)
                Gen.-Nr.
                e1*2007/46*0316*07 )     235/35R19
                                         A01) G01) N245)

                                         245/30R19
                                         A01) K03) N255) T89)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/35R19          255/30R19          A02) bis A10)
                                                                               BF1) E66) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     6 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      225/40R19                            A01) bis A10)
                (Limousine, ab EG-       G01)                                 BF2) E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05,      235/35R19
                mit kleinsten            K04) T91)
                Serienreifen 205/..)
                                         235/40R19
                                         G01) K04) K13) K22) K25)

                                         245/35R19
                                         K01) K04)

                                         255/35R19
                                         K01) K04) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R19          255/35R19          A01) bis A10)
                                                            K04) K82)          BF2) E66a) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                              e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/40R19                            A02) bis A10)
                (Limousine, ab EG-                                            BF2) E66a)
                Genehmigungs-Nr.         235/35R19
                e1*2007/46*0314*05,      A01) K04) T91)
                mit kleinsten
                Serienreifen 225/.. )    235/40R19
                                         A01) G01) K04) K13) K22) K25)

                                         245/35R19
                                         A01) K01) K04)

                                         255/35R19
                                         A01) K01) K04) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R19          255/35R19          A01) bis A10)
                                                            K04) K82)          BF2) E66a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     7 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151      BMW 3er, 3er xDrive      225/40R19                            A01) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           G01) T93)                            BF2) E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19
                e24*2007/46*0022*03,     K04) T91)
                mit kleinsten
                Serienreifen 205/..)     235/40R19
                                         G01) K04) K13) K22) K25)

                                         245/35R19
                                         K01) K04) T93)

                                         255/35R19
                                         K01) K04) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R19          255/35R19          A01) bis A10)
                                                            K04) K82)          BF2) E66b) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                              e1*2007/46*0315*..
3K-N1                           e24*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265      BMW 3er, 3er xDrive      225/40R19                           A02) bis A10)
                (Kombi, ab EG-           N235) T93)                          BF2) E66b)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19
                e24*2007/46*0022*03,     A01) K04) N245) T91)
                mit kleinsten
                Serienreifen 225/..)     235/40R19
                                         A01) G01) K04) K13) K22) K25) N245)

                                         245/35R19
                                         A01) K01) K04) N255) T93)

                                         255/35R19
                                         A01) K01) K04) K82)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R19          255/35R19          A01) bis A10)
                                                            K04) K82)          BF2) E66b) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     8 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1                         e24*2007/46*0022*..
3-V                           e1*2007/46*0559*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 3er Gran Turismo 225/45R19                                   A02) bis A10)
                                       A94) ER1)                                 BF2) EF0)

                                         235/40R19
                                         A94) ER1)

                                         245/40R19

                                         255/40R19
                                         A01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R19          255/40R19          A01) bis A10)
                                                            K04)               BF2) EF0) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110     BMW 4er, 4er xDrive      225/40R19                               A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,                                          A94) BF2)
                Grand Coupe 4-türig,     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                mit kleinsten            vorne              hinten
                Serienreifen 205/..)
                                         225/40R19          255/35R19            A02) bis A10)
                                                                                 BF2) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 4er, 4er xDrive      225/40R19                               A02) bis A10)
                (Cabrio, Coupe 2-türig,  N235)                                   A94) BF2)
                Grand Coupe 4-türig,
                mit kleinsten            225/40R19 M+S
                Serienreifen 225/..)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R19          255/35R19            A02) bis A10)
                                                                                 BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     9 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
560X                          e1*2001/116*0322*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200     BMW 5er XDrive         225/40R19                                 A02) bis A10)
                                       ER1)                                      A94) BF1)

                                         235/35R19
                                         ER1) T91)

                                         245/35R19
                                         A01) K01)

                                         255/30R19
                                         A01) K01) T91)

                                         255/35R19
                                         A01) K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                             e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        225/45R19                                A02) bis A10)
                xDrive                  A94) ER1)                                BF2)
                (Limousine, außer 550i
                und M550D)              235/40R19
                                        A94) ER1)

                                         245/40R19
                                         A94)

                                         255/40R19
                                         A01) K03)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R19          245/40R19            A02) bis A10)
                                                            A94)                 BF2) V00)
                                         225/45R19          255/40R19            A02) bis A10)
                                                                                 BF2) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/40R19                               A02) bis A10)
                xDrive                   A94) N255)                              BF2)
                (Limousine, nur 550i
                und M550D)               255/40R19
                                         A01) K03) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     10 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                             e1*2007/46*0455*..
K-N1                           e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240     BMW 5er, BMW 5er        225/45R19                                A02) bis A10)
                xDrive                  A94) ER1)                                BF2)
                (Kombi, außer 550i und
                M550D)                  235/40R19
                                        A94) ER1) T95)

                                         245/40R19
                                         A94)

                                         255/40R19
                                         A01) K03)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R19          245/40R19            A02) bis A10)
                                                            A94)                 BF2) V00)
                                         225/45R19          255/40R19            A02) bis A10)
                                                                                 BF2) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                              e1*2007/46*0455*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330     BMW 5er, BMW 5er         245/40R19                               A02) bis A10)
                xDrive                   A94)                                    BF2)
                (Kombi, nur 550i und
                M550D)                   255/40R19
                                         A01) K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                            e1*2007/46*0275*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190      BMW X1                 225/40R19                                 A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
                                         235/35R19

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R19          255/35R19          A02) bis A10)
                                                                               BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     11 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
X83                           e1*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3                 225/45R19                              A01) bis A10)
                                       N235)                                  BF3) K01)

                                         235/45R19

                                         245/40R19

                                         255/40R19
                                         K02)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         235/45R19          255/40R19          A01) bis A10)
                                         K01)               K02)               BF3) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                             e1*2007/46*0512*..
X-N1                           e1*2007/46*0454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210     BMW X3, X4              225/45R19                             A02) bis A10)
                (kleinste               A94) ER1) N235)                       BF2)
                Serienradgröße 17Zoll)
                                        235/45R19
                                        A94) ER1) N245)

                                         245/45R19
                                         A01) A94a) K04)

                                         255/40R19
                                         A01) A94a) K03) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                             e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265     BMW X3, X4              245/45R19                             A01) bis A10)
                (kleinste                                                     A94a) BF2) K04)
                Serienradgröße 18Zoll) 255/40R19
                                        K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142      BMW Z3                   215/35R19                            A01) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1692                                          BF1) E42) K01) K02) K31) K35)
                mm)                                                           N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     12 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C                             e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170     BMW Z3                   215/35R19                            A01) bis A10)
                (Fahrzeugbreite 1740                                          BF4) E43) K35) N225)
                mm)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190     BMW Z4                    225/35R19                           A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.                                              BF1)
                Sommerbereifung vorn 235/35R19
                und hinten 225/45R17) A01) G01)

                                         245/30R19
                                         A01) K03) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/35R19          255/30R19          A02) bis A10)
                                                                               BF1) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250     BMW Z4                    225/35R19 M+S                       A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.                                              BF1)
                Sommerbereifung vorn 235/35R19 M+S
                225/.. und hinten 255/..) A01) G01)

                                         245/30R19 M+S
                                         A01) K03) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/35R19          255/30R19          A02) bis A10)
                                                                               BF1) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X                          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140      Mini Countryman, Mini   215/35R19                             A01) bis A10)
                Countryman Allrad                                             BF2) K01) K02) N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     13 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X                       e1*2007/46*0563*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
160             Mini Paceman John      225/35R19                         A01) bis A10)
                Cooper Works                                             BF2) K01) K02) K85)
                                       235/35R19


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     14 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5248
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5253
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5248
       Anzugsmoment: 110 Nm

E42)   Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).

E43)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).

E66)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
       • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
       • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05

E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
      • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
      • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     15 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     16 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       Seitenschutzleiste umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist im Bereich von ca. 200 mm
       vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K32)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
       zu kürzen.

K33)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
          Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
          Karosserieblech anzulegen,
       • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und
          die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.

K35)   An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus oberhalb der Radhauskante im Bereich von ca. 200
       mm vor und hinter der Radmitte nach oben einzuformen.

K64)   An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
       entsprechend zu kürzen.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
          oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
          Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
          anzulegen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
          kürzen.

K69)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
          oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel
          ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante
          auszuschneiden,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
          kürzen,
       • der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     17 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
          Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
          äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
          auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
          Befestigungsschraube zu kürzen.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
          eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       • die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
       • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
          und klebend zu befestigen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                6
Seite :                     18 / 18
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 6 mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.12.2018