Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. RZ-065630-C0-021 über den Verwendungsbereich des Sonderrades CW3-8519 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Tratmoos 5 85467 Neuching Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Technische Angaben zu den Sonderrädern Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Radlastprüfung: TÜV Nord, RP-004268-M0-021 Kennzeichnungen Rad / Zentrierring Hersteller/Herstellerzeichen: Borbet Vertrieb Radtyp: CW3-8519 Ausführung: siehe Übersicht Radgröße: 8½Jx19H2 Einpresstiefe [mm]: ET siehe Übersicht Zentrierring Kennzeichnung: siehe Übersicht ab Herstelldatum (Monat/Jahr): siehe Übersicht Übersicht der Ausführungen Ausführung Loch- Bol- zyl. Be- Ein- Mitten- zul. zul. ab zahl/ zen- Maß festi- press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell- Loch- loch-Ø Bolzen- gungs- tiefe umfang last *) datum kreis-Ø loch bund [Monat/ Rad Zentrierring [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr] 120 RS ohne Ring 5/120 23,50 24,00 Flachb 35 72,60 2330 960 09/20 und 114,3 N ohne Ring 6/114,3 14,70 10,00 Kegel 45 66,10 2330 1100 12/17 60° 130 G ohne Ring 5/130 14,70 10,00 Kegel 55 84,10 2371 960 11/11 60° *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. IFM - Geschäftsstelle Essen PRÜFLABORATORIUM Schönscheidtstraße 28 IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00 Technischer Dienst: KBA – P 00004-96 Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-065630-C0-021 Seite : 2/3 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern. Fahrwerksfestigkeit Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonderräder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service". Festigkeitsprüfung Die Sonderradprüfungen wurden von • TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG, Berichts-Nr. RP-004268-L0-021 durchgeführt. Sonstiges Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr. 49 02 0121806) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden. Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-065630-C0-021 Seite : 3/3 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Anlagen Verwendungsbereich Anlagen Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge. Seiten ANLAGE 0 Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol 8 Verwendungsbereiche Seiten Datum LAND-ROVER ANLAGE 3 (5/120/72,5 ET35 120 RS / ohne Ring) 5 07.10.2020 MERCEDES ANLAGE 1 (5/130/84 ET55 130 G / ohne Ring) 3 17.09.2020 ANLAGE 1a (6/114,3/66 ET45 114,3 N / ohne Ring) 3 17.09.2020 NISSAN ANLAGE 2 (6/114,3/66 ET45 114,3 N / ohne Ring) 3 17.09.2020 | = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00 Benannt als Technischer Dienst vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96 Geschäftsstelle Essen, den 07.10.2020 Dipl. Ing. Ralf Wolff Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-065630-C0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1/5 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 120 RS Radausführungskennz.: 120 RS Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 960 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: LAND-ROVER Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5 140 Nm BF2 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5 143 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LE e5*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 294 Land-Rover Defender 110 255/65R19 A02) bis A10) (5-Türer ) A97a) ER1) BF1) EF0) 285/55R19 ER2) Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-065630-C0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2/5 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LR e11*2007/46*3784*.. LR e11*2007/46*4189*.. LR e5*2007/46*1054*.. LR e5*2007/46*1055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 bis 250 Land-Rover Discovery 5 235/65R19 A02) bis A10) ER3) N245) BF1) EF0) 235/65R19 M+S ER3) 255/55R19 255/60R19 ER3) 265/55R19 ER5) K01) 275/50R19 K01) 275/55R19 ER4) K01) 285/55R19 ER2) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LG e11*2007/46*0649*.. LG e5*2007/46*1053*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 294 Range Rover 235/65R19 A02) bis A10) ER3) BF1) E45) EB1) EF0) 255/55R19 K01) 255/60R19 ER3) K01) 265/55R19 ER5) K01) 275/50R19 K01) K04) 275/55R19 ER4) K01) K04) Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-065630-C0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3/5 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LW e11*2007/46*0909*.. LW e5*2007/46*1056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 386 Range Rover Sport 235/65R19 A02) bis A10) ER3) BF2) EB2) EF0) 255/55R19 K03) 255/60R19 ER3) K03) 265/55R19 ER5) K01) 275/50R19 K01) K04) 275/55R19 ER4) K01) K04) Auflagen und Hinweise A01) Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-065630-C0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4/5 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A97a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 143 Nm E45) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo Land Rover mit belüfteter Scheibe Ø380x34 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW Land Rover MNNK 43R mit belüfteter Scheibe Ø365x25 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x34 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW MMNKA 43L mit belüfteter Scheibe Ø365x25 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO Nr. : RZ-065630-C0-021 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5/5 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1890 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 3 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 07.10.2020