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							                                Teilegutachten
                                         nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO

                                          Nr. RZ-065630-C0-021
                                  über den Verwendungsbereich des Sonderrades
                                                  CW3-8519

Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH
                              Tratmoos 5
                              85467 Neuching


Hinweise für den Fahrzeughalter

Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur
einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte
und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug
mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung
der Fahrzeugpapiere.

Technische Angaben zu den Sonderrädern

Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Radlastprüfung:                          TÜV Nord, RP-004268-M0-021
Kennzeichnungen Rad / Zentrierring
Hersteller/Herstellerzeichen:    Borbet Vertrieb
Radtyp:                          CW3-8519
Ausführung:                      siehe Übersicht
Radgröße:                        8½Jx19H2
Einpresstiefe [mm]: ET           siehe Übersicht
Zentrierring Kennzeichnung:      siehe Übersicht
ab Herstelldatum (Monat/Jahr):   siehe Übersicht


Übersicht der Ausführungen

Ausführung                            Loch- Bol-           zyl.    Be-           Ein- Mitten- zul.     zul. ab
                                      zahl/   zen-         Maß     festi-        press- loch-Ø Abroll- Rad- Herstell-
                                      Loch- loch-Ø         Bolzen- gungs-        tiefe         umfang last *) datum
                                      kreis-Ø              loch    bund                                       [Monat/
Rad                 Zentrierring        [mm] [mm]            [mm] [mm]            [mm] [mm] [mm] [kg] Jahr]
120 RS              ohne Ring          5/120      23,50
                                                 24,00 Flachb 35 72,60 2330 960 09/20
                                                         und
114,3 N         ohne Ring        6/114,3 14,70 10,00 Kegel     45 66,10 2330 1100 12/17
                                                         60°
130 G           ohne Ring         5/130 14,70 10,00 Kegel      55 84,10 2371 960 11/11
                                                         60°
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.




IFM - Geschäftsstelle Essen                                PRÜFLABORATORIUM
Schönscheidtstraße 28                          IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
45307 Essen                           Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                                   Technischer Dienst: KBA – P 00004-96
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-065630-C0-021
Seite :                    2/3
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Durchgeführte Prüfungen

Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im
Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des
VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.

Fahrwerksfestigkeit

Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpresstiefe der Sonderräder
vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Ergebnis der Prüfungen

Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und
Hinweise berücksichtigen die in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße "Maximum in Service".

Festigkeitsprüfung

Die Sonderradprüfungen wurden von
• TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG, Berichts-Nr. RP-004268-L0-021
durchgeführt.


Sonstiges

Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung
und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem
Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute
gültigen Fassung entsprechen.

Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.
49 02 0121806) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2
StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 sowie den Anhang und darf nur im vollen Wortlaut
vervielfältigt und weitergegeben werden.

Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles
beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung) auf die
Auflagen und Hinweise der jeweiligen Anlage sowie auf die Befestigungsart und die erforderlichen
Anzugsmomente der Radbefestigungsteile hingewiesen werden.
Die Bezieher der Sonderräder müssen außerdem darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung
des serienmäßigen Reserverades die Original-Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-065630-C0-021
Seite :                    3/3
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Anlagen

Verwendungsbereich Anlagen

Die Sonderräder sind vorgesehen für die in den folgenden Anlagen aufgeführten Fahrzeuge.

                                                                                        Seiten
ANLAGE 0           Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol                    8

                   Verwendungsbereiche                                                  Seiten Datum
LAND-ROVER
ANLAGE 3           (5/120/72,5 ET35 120 RS / ohne Ring)                                 5        07.10.2020
MERCEDES
ANLAGE 1           (5/130/84 ET55 130 G / ohne Ring)                                    3        17.09.2020
ANLAGE 1a          (6/114,3/66 ET45 114,3 N / ohne Ring)                                3        17.09.2020
NISSAN
ANLAGE 2           (6/114,3/66 ET45 114,3 N / ohne Ring)                                3        17.09.2020

| = aktualisierte bzw. neu hinzugefügte Verwendungsbereiche

                               TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG
                         IFM - Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität
                                 Schönscheidtstr. 28, 45307 Essen
                        Akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 D-PL - 11109 - 01 - 00
                                        Benannt als Technischer Dienst
                                  vom Kraftfahrt Bundesamt: KBA -P 00004-96

Geschäftsstelle Essen, den 07.10.2020



                                                                         Dipl. Ing. Ralf Wolff
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-065630-C0-021
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    1/5
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          CW3-8519
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     120 RS
Radausführungskennz.:                                              120 RS
Radgröße:                                                        8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             120 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                           72,60 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               960 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       LAND-ROVER

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                              140 Nm
BF2       1+2 Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5                              143 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LE                            e5*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 294     Land-Rover Defender 110 255/65R19                                A02) bis A10)
                (5-Türer )              A97a) ER1)                               BF1) EF0)

                                        285/55R19
                                        ER2)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-065630-C0-021
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    2/5
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LR                             e11*2007/46*3784*..
LR                             e11*2007/46*4189*..
LR                             e5*2007/46*1054*..
LR                             e5*2007/46*1055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 250     Land-Rover Discovery 5 235/65R19                          A02) bis A10)
                                        ER3) N245)                        BF1) EF0)

                                        235/65R19 M+S
                                        ER3)

                                        255/55R19

                                        255/60R19
                                        ER3)

                                        265/55R19
                                        ER5) K01)

                                        275/50R19
                                        K01)

                                        275/55R19
                                        ER4) K01)

                                        285/55R19
                                        ER2) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LG                            e11*2007/46*0649*..
LG                            e5*2007/46*1053*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 294     Range Rover            235/65R19                          A02) bis A10)
                                       ER3)                               BF1) E45) EB1) EF0)

                                        255/55R19
                                        K01)

                                        255/60R19
                                        ER3) K01)

                                        265/55R19
                                        ER5) K01)

                                        275/50R19
                                        K01) K04)

                                        275/55R19
                                        ER4) K01) K04)
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-065630-C0-021
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    3/5
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                            e11*2007/46*0909*..
LW                            e5*2007/46*1056*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 386     Range Rover Sport      235/65R19                         A02) bis A10)
                                       ER3)                              BF2) EB2) EF0)

                                        255/55R19
                                        K03)

                                        255/60R19
                                        ER3) K03)

                                        265/55R19
                                        ER5) K01)

                                        275/50R19
                                        K01) K04)

                                        275/55R19
                                        ER4) K01) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Diese Auflage entfällt für dieses Gutachten.

A02)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-065630-C0-021
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    4/5
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A97a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Flachbund, beweglich, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 143 Nm

E45)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo Land Rover mit belüfteter Scheibe
         Ø380x34 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW Land Rover MNNK 43R mit belüfteter
         Scheibe Ø365x25 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Brembo mit belüfteter Scheibe Ø380x34 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW MMNKA 43L mit belüfteter Scheibe
         Ø365x25 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1810 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1850 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
Teilegutachten nach Anlage XIX zu §19.3 StVZO
Nr. :                      RZ-065630-C0-021
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    5/5
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1860 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1870 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1890 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 3 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.10.2020