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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     1/5                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                             CW3-8519
Art des Sonderrades:                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         120
Radgröße:                                           8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                    35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                120 mm
Lochzahl:                                               5
Mittenlochdurchmesser:                              72,50 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                    BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                     960 kg
bei Reifenabrollumfang:                             2330 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                 moment
0G-A, GMIK                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                              M14x1,5




RA-000645-A0-021-05a~OP-5-120-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     2/5                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0475*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191    Insignia,                   225/40R19                         A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer
              (4-, 5-türig und Kombi)     225/45R19

                                               235/35R19
                                               T91)

                                               235/40R19

                                               245/35R19
                                               A01)K04)

                                               245/40R19
                                               A01)K04)

                                               255/30R19
                                               A01)K04)T91)

                                               255/35R19
                                               A01)K04)

                                                 255/40R19
                                                 A01)K04)
239                   Insignia OPC               235/35R19 M+S              A02) bis A10)
                      Insignia Sports Tourer OPC T91)
                      (4-, 5-türig und Kombi)
                                                 235/40R19 M+S

                                               245/35R19
                                               A01)K04)

                                               245/40R19
                                               A01)K04)

                                               255/30R19
                                               A01)K04)T91)

                                               255/35R19
                                               A01)K04)

                                               255/40R19
                                               A01)K04)
e1*2001/116*0475*06   1215/1160(1250) Lim.                                  5/120/67
                      1240/1270(1355) Kombi




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                5a
Seite :                     3/5                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                             0G-A
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2007/46*0374*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191    Insignia,                   225/40R19                         A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer
              (4-, 5-türig und Kombi)     225/45R19

                                              235/35R19
                                              T91)

                                              235/40R19

                                              245/35R19
                                              A01)K04)

                                              245/40R19
                                              A01)K04)

                                              255/30R19
                                              A01)K04)T91)

                                              255/35R19
                                              A01)K04)

                                                255/40R19
                                                A01)K04)
239                  Insignia OPC               235/35R19 M+S               A02) bis A10)
                     Insignia Sports Tourer OPC T91)
                     (4-, 5-türig und Kombi)
                                                235/40R19 M+S

                                              245/35R19
                                              A01)K04)

                                              245/40R19
                                              A01)K04)

                                              255/30R19
                                              A01)K04)T91)

                                              255/35R19
                                              A01)K04)

                                              255/40R19
                                              A01)K04)
e1*2007/46*0374*03   1215/1160(1250) Lim.                                   5/120/67
                     1240/1270(1355) Kombi




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                5a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                             GMIK
ABE / EG-Genehmigung:            e50*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 101 bis 103  Insignia,                   225/40R19                         A02) bis A10)
              Insignia Sports Tourer
              (4-, 5-türig und Kombi)     225/45R19

                                              235/35R19

                                              235/40R19

                                              245/35R19
                                              A01)K04)

                                              245/40R19
                                              A01)K04)

                                              255/30R19
                                              A01)K04)

                                              255/35R19
                                              A01)K04)

                                              255/40R19
                                              A01)K04)
e50*2007/46*0009*01   1110/1070(1160) Lim.                                  5/120/67
                      1020/1180(1265) Kombi



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-000645-A0-021-05a~OP-5-120-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                5a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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