Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-B0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 127 CV Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 127 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 960 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment RT, JC Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm M12x1,5 WH, JK Radmutter , Kegel 60°, Gewinde ½-Zoll 130 Nm RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-B0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RT e11*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 142 Chrysler Grand Voyager 225/45R19 A02) bis A10) A01) G4N)K03) 235/45R19 A01) K03)K04) 245/40R19 A01) G4N)K03) K04) 245/45R19 A01) K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RT e11*2001/116*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 131 Lancia Voyager 225/45R19 A02) bis A10) A01) A93)G4N) K04) 235/45R19 A01) A93)K03) K04) 235/50R19 A01) G4M)K03) K04) 245/40R19 A01) A93)G4N) K03) K04) 245/45R19 A01) A93a)K03) K04) 255/40R19 A01) A93)G4N) K03) K04) 255/45R19 A01) G4M)K03) K04) RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-B0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): WH e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 148 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 235/55R19 M+S A02) bis A10) A01) K01)K04) S01) 245/50R19 A01) K01)K02) 245/55R19 A01) K01)K02) 255/50R19 A01) K01)K02) 275/45R19 A01) K01)K02) Typ: WH ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 259 Commander 245/50R19 A02) bis A10) S01) 255/50R19 265/50R19 A01)K03)K04) 275/45R19 e4*2001/116*0095*13 1340/1455 (0) Grand Cherokee 5/127/71,5 1338/1656(0) Commander Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JC e11*2001/116*0145*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 136 Chrysler Dodge Journey; 225/45R19 A02) bis A10) Fiat Freemont 235/45R19 RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-B0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19 A02) bis A10) (Ausführungen, bei denen A01) G01) S01) der Geschwindigkeitsmesser 265/55R19 auf den Serienreifen A01) K01) 245/75R16 eingestellt ist) 275/55R19 A01) G01)K01) K04) 285/55R19 A01) G01)K01) K04) L03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19 A02) bis A10) (Ausführungen, bei denen S01) der 265/55R19 Geschwindigkeitsmesser A01) K01) auf den Serienreifen 245/75R17 eingestellt ist) 275/55R19 A01) K01)K04) 285/55R19 A01) K01)K04) L03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK e4*2001/116*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19 A02) bis A10) (Ausführungen, bei denen S01) der 265/55R19 Geschwindigkeitsmesser A01) G01)K01) auf den Serienreifen 255/75R17 bzw. 255/70R18 275/55R19 eingestellt ist) A01) K01)K04) 285/55R19 RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-B0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-B0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4M) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen 225/65R16 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4N) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen 225/65R17 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-B0-021 Anlage-Nr. : 7 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 12.02.2015 RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx