Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CW3-8519
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                            127 CV
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     127 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
RT, JC                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        130 Nm
                                 M12x1,5
WH, JK                           Radmutter , Kegel 60°, Gewinde ½-Zoll               130 Nm




RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RT                              e11*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 142     Chrysler Grand Voyager   225/45R19                         A02) bis A10)
                                         A01) G4N)K03)

                                          235/45R19
                                          A01) K03)K04)

                                          245/40R19
                                          A01) G4N)K03) K04)

                                          245/45R19
                                          A01) K03)K04)




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RT                             e11*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 131     Lancia Voyager          225/45R19                          A02) bis A10)
                                        A01) A93)G4N) K04)

                                          235/45R19
                                          A01) A93)K03) K04)

                                          235/50R19
                                          A01) G4M)K03) K04)

                                          245/40R19
                                          A01) A93)G4N) K03) K04)

                                          245/45R19
                                          A01) A93a)K03) K04)

                                          255/40R19
                                          A01) A93)G4N) K03) K04)

                                          255/45R19
                                          A01) G4M)K03) K04)




RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3/7                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                                    e4*2001/116*0095*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259           Chrysler Grand Cherokee 235/55R19 M+S                      A02) bis A10)
                                               A01) K01)K04)                     S01)

                                                     245/50R19
                                                     A01) K01)K02)

                                                     245/55R19
                                                     A01) K01)K02)

                                                     255/50R19
                                                     A01) K01)K02)

                                                     275/45R19
                                                     A01) K01)K02)



Typ:                         WH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259   Commander               245/50R19                                  A02) bis A10)
                                                                                 S01)
                                                     255/50R19

                                                     265/50R19
                                                     A01)K03)K04)

                                                     275/45R19
e4*2001/116*0095*13   1340/1455 (0) Grand Cherokee                               5/127/71,5
                      1338/1656(0) Commander



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                                    e11*2001/116*0145*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 136           Chrysler Dodge Journey; 225/45R19                          A02) bis A10)
                      Fiat Freemont
                                               235/45R19




RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     255/60R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen A01) G01)                           S01)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 265/55R19
                auf den Serienreifen       A01) K01)
                245/75R16 eingestellt ist)
                                           275/55R19
                                           A01) G01)K01) K04)

                                           285/55R19
                                           A01) G01)K01) K04) L03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     255/60R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen                                     S01)
                der                        265/55R19
                Geschwindigkeitsmesser A01) K01)
                auf den Serienreifen
                245/75R17 eingestellt ist) 275/55R19
                                           A01) K01)K04)

                                           285/55R19
                                           A01) K01)K04) L03)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                                e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler     255/60R19                         A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen                                     S01)
                der                        265/55R19
                Geschwindigkeitsmesser A01) G01)K01)
                auf den Serienreifen
                255/75R17 bzw. 255/70R18 275/55R19
                eingestellt ist)           A01) K01)K04)

                                           285/55R19




RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4M) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
     225/65R16 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G4N) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
     225/65R17 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.


RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.02.2015




RA-000645-B0-021-07~CH-5-127-71_5-ET35.docx