Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: 114,3 MM Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 960 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AM, AMG, ED, EDG, EDI, GE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm JE, JES, JESG, XM, XMG, YN, M12x1,5 YNS, SL, SLS Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A01) bis A10) (FZ ohne Kotflügelver - K01)K02) breiterungen Fz.-Breite 245/40R19 1800 mm) 83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver - breiterungen Fz.-Breite 245/40R19 1840 mm) A01)K03)K04) e4*2001/116*0089*11E 1220/1200 5/114.3/67 RA-000645-A0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: JES ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A01) bis A10) (FZ ohne K01)K02) Kotflügelverbreiterungen 245/40R19 Fz.-Breite 1800 mm) 100 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelverbreiterungen 245/40R19 Fz.-Breite 1840 mm) A01)K03)K04) e4*2001/116*0120*08E 1220/1200 5/114.3/67 Typ: JESG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Kia Sportage 225/45R19 A01) bis A10) (LPG; FZ ohne K01)K02) Kotflügelverbreiterungen 245/40R19 Fz.-Breite 1800 mm) 104 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (LPG; FZ mit Kotflügelverbreiterungen 245/40R19 Fz.-Breite 1840 mm) A01)K03)K04) e1*2001/116*0346*02E 1170/1200 5/114.3/67 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Magentis, ww. MG, 225/35R19 A02) bis A10) ww. Optima e4*2001/116*0100*13 1135/1040(0) 5/114.3/67 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01)K04) 225/35R19 K21)K33) 66 bis 105 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (3-türer) K01)K04) 225/35R19 K21)K33)K48) e4*2001/116*0121*19 1090/1050(0) 5/114.3/67 RA-000645-A0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01)K04) 225/35R19 K21)K33) 66 bis 105 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (3-türer) K01)K04) 225/35R19 K21)K33)K48) e4*2007/46*0132*02 1030/1055(0) 5/114.3/67 Typ: EDG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 93 Kia Ceed 215/35R19 A01) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) K01)K04) 225/35R19 K21)K33) e11*2001/116*0339*02 1090/1050(0) 5/114.3/67 Typ: EDI ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Kia Ceed LPG 215/35R19 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01)K04) 225/35R19 K21)K33) e13*2007/46*1091*00 1010/1050(0) 5/114.3/67 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 225/35R19 A01) bis A10) K01)K04)K28) e4*2001/116*0139*05 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0133*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 225/35R19 A01) bis A10) K01)K04)K28) e4*2007/46*0133*03 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000645-A0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: AMG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 Kia Soul 225/35R19 A01) bis A10) (LPG) K01)K04)K28) e11*2001/116*0363*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0131*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 215/35R19 A01) bis A10) K01)K02)K55)K56) e4*2007/46*0131*03 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 215/35R19 A01) bis A10) K01)K02)K55)K56) e4*2007/46*0130*02 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YNS ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 215/35R19 A01) bis A10) K01)K02)K55)K56) e4*2007/46*0261*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0358*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 145 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10) A93) 255/45R19 e11*2001/116*0358*05 130/1450(0 5/114.3/67 RA-000645-A0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0141*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10) A93) 255/45R19 e11*2007/46*0141*02 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: XMG ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 128 Kia Sorento LPG 235/50R19 A02) bis A10) A93) 255/45R19 e13*2007/46*1098*00 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: SLS ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 235/45R19 A02) bis A10) 245/45R19 A01)K03) 255/40R19 A01)K01) e11*2007/46*0136*03 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 Typ: SL ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 135 Kia Sportage 235/45R19 A02) bis A10) 245/45R19 A01)K03) 255/40R19 A01)K01) e11*2007/46*0166*01 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000645-A0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. RA-000645-A0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger- oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. RA-000645-A0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000645-A0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Die Anlage Nr. 12c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011 RA-000645-A0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx