Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114,3 MM Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 960 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AM, AMG, DE, ED, EDG, EDI, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5340 120 Nm FG, GE, JD, JE, JES, JESG, JF, M12x1,5 LD, PS, QL, QLE, SL, SLS, TF, UM, XM, XM FL, XMG, YN, YNS RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 215/35R19 A02) bis A10) (5-türer, Kombi) A01)K01)K04)T85) 225/35R19 A01)K01)K04)K21)K33) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Pro Ceed 215/35R19 A02) bis A10) (3-türer) A01)K01)K04)T85) 225/35R19 A01)K01)K04)K21)K33)K48) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Kia Ceed GT 225/35R19 A02) bis A10) (3-Türer) A01)K01)K02)K62)K63)K64) 235/30R19 A01)K01)K02)K28)K62)K63)K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Kia Ceed GT 225/35R19 A02) bis A10) (5-Türer) A01)K01)K02)K62)K63)K64) 235/30R19 A01)K01)K02)K28)K62)K63)K64) RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Kia Magentis, ww. MG, 225/35R19 A02) bis A10) ww. Optima T88) e4*2001/116*0100*13 1135/1040(0) 5/114.3/67 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e4*2007/46*1139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Kia Niro 225/35R19 A02) bis A10) A01) A93a)G5W) K03) N235) 225/35R19 M+S A01) A93a)G5W) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LD e4*2001/116*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 138 bis 196 Kia Opirus 225/45R19 A02) bis A10) A01)G0H)K03)K33)K38)K40)N235) 235/40R19 A01)K03)K33) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TF e4*2007/46*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Optima 225/40R19 A02) bis A10) A01)K01)K04) 235/35R19 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K02) V00) RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 bis 126 Kia Optima 225/40R19 A02) bis A10) A01)K01)K02) 235/35R19 A01)K01)K02) 245/35R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XM FL e11*2007/46*0634*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 204 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10) A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XM e11*2001/116*0358*.. XM e11*2007/46*0141*.. XMG e13*2007/46*1098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10) A93) 255/45R19 RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UM e4*2007/46*0894*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 199 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10) A01)A93a)K01)K04) 235/55R19 A01)K01)K04) 245/50R19 A01)K01)K02) 275/45R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AMG e11*2001/116*0363*.. AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Kia Soul 225/35R19 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)G0N)K03)K28) Serienreifen in 15 Zoll oder 16 Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 150 Kia Soul 225/35R19 A02) bis A10) A01)K04) RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JESG e11*2001/116*0346*.. JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterungen, N235) Fahrzeugbreite 1840 mm) 235/40R19 245/40R19 255/40R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JESG e11*2001/116*0346*.. JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (ohne A01)K01)N235) Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/40R19 A01)K01)K04) 245/40R19 A01)K01)K04) 255/40R19 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SLS e11*2007/46*0136*.. SL e11*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 235/45R19 A02) bis A10) (bis Modell 2013) E47) 245/45R19 A01)K03) RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SLS e11*2007/46*0136*.. SL e11*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) (ab Modell 2014) E47a) 235/45R19 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QL e11*2007/46*3139*.. QLE e11*2007/46*3144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10) A01)K01)K04) 235/45R19 A01)K01)K02) 245/45R19 A01)K01)K02) 255/40R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 215/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K02)K55)K56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FG e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 235/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K04)K21)K33) RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Kia Magentis, Optima 225/35R19 A02) bis A10) A01)K03) 235/35R19 A01)K01)K13)K22)K23)K25)K45) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013: - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05 - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09 E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: - Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06 - Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an den Auspufftopf anzulegen. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten K45) An Achse 2 ist die bereits serienmäßig umgelegte Radhauskante komplett um- und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen. K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu versetzen und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden, - der restliche Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Radhaus anzulegen. RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 12c Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 12c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 12.07.2017 RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx