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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     1 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           CW3-8519
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    114,3 MM
Radausführungskennz.:                                             114,3 MM
Radgröße:                                                         8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                            67,10 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                                960 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                 120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                 140 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FG                              e4*2001/116*0114*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106      Kia Carens, Kia UN       235/35R19                                A01) bis A10)
                                                                                  BF1) K01) K04) K21) K33)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     2 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                               e4*2001/116*0121*..
ED                               e4*2007/46*0132*..
EDG                              e11*2001/116*0339*..
EDI                              e13*2007/46*1091*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Ceed, Ceed SW         215/35R19                         A01) bis A10)
                (5-türer, Kombi)          T85)                              BF1) K01) K04)

                                         225/35R19
                                         K21)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                            e4*2001/116*0121*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Kia Pro Ceed           215/35R19                            A01) bis A10)
                (3-türer)              T85)                                 BF1) K01) K04) K33) K48)

                                         225/35R19
                                         K21)

                                         235/30R19
                                         K21) T86)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed GT            225/35R19                            A01) bis A10)
                (3-Türer)                                                   BF1) K01) K02) K62) K63)
                                       235/30R19                            K64)
                                       K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed GT            225/35R19                            A01) bis A10)
                (5-Türer)                                                   BF1) K01) K02) K62) K63)
                                       235/30R19                            K64)
                                       K28)
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Nr. :                       RA-000645-G0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                              e4*2007/46*1299*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 118      Kia Ceed, Pro Ceed       225/35R19                         A01) bis A10)
                (5-türer Limousine, 5-                                     A11) BF1) K01) K02) K28)
                türer Coupe, Kombi)      235/30R19

                                         245/30R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                              e4*2007/46*1299*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed, Pro Ceed       225/35R19                         A01) bis A10)
                (5-türer Limousine, 5-                                     BF1) K01) K02) K28)
                türer Coupe)             235/30R19

                                         245/30R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                            e4*2007/46*1299*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 150      Kia XCeed              225/35R19                           A01) bis A10)
                                       G5W) N235)                          A11) BF1) K01)

                                         235/35R19

                                         245/35R19
                                         K72)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CV                            e9*2018/858*11073*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 81       Kia EV6                235/50R19                           A01) bis A10)
                (2WD, 4WD)                                                 A94a) BF1) K01) K02)
                                       235/55R19

                                         245/50R19

                                         255/50R19

                                         265/45R19

                                         275/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                            e4*2007/46*1139*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Kia Niro               225/35R19                                 A01) bis A10)
                                       N235)                                     A93a) BF1) G5W) K03)

                                         225/35R19 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GE                             e4*2001/116*0100*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142     Kia Magentis, Optima    225/35R19                                A01) bis A10)
                                        K03)                                     BF1)

                                         235/35R19
                                         K01) K13) K22) K23) K25) K45)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
LD                            e4*2001/116*0075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196     Kia Opirus             225/45R19                                 A01) bis A10)
                                       G0H) K38) K40) N235)                      BF1) K03) K33)

                                         235/40R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                            e4*2007/46*0255*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121     Kia Optima             225/40R19                                 A01) bis A10)
                                                                                 BF1) K01) K04)
                                         235/35R19

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                         K01)                 K02)               BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                              e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132      Kia Optima, Optima       225/40R19                               A01) bis A10)
                Sportswagon                                                      BF1) K01) K02)
                                         235/35R19

                                         245/35R19
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Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     5 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                             e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 180     Kia Optima GT, Optima 245/35R19                           A01) bis A10)
                Sportswagon GT                                            BF1) K01) K02)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                         e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K04)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XM                            e11*2001/116*0358*..
XM                            e11*2007/46*0141*..
XMG                           e13*2007/46*1098*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Kia Sorento            235/50R19                          A02) bis A10)
                                       A93)                               BF2)

                                        255/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                            e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                          A01) bis A10)
                                       A93a) K04)                         BF1) K01)

                                        235/55R19
                                        K04)

                                        245/50R19
                                        K02)

                                        275/45R19
                                        K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4                           e4*2007/46*1530*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 148     Kia Sorento            235/55R19                          A01) bis A10)
                                       A94)                               A11) A93) BF1) K01) K02)

                                        255/50R19

                                        275/45R19
                                        A94)
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Nr. :                       RA-000645-G0-021
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Seite :                     6 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                            e4*2001/116*0139*..
AM                            e4*2007/46*0133*..
AMG                           e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul               225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) GF6) K03) K28)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                  225/35R19                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung)                                   BF1) K04)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                 225/35R19                          A01) bis A10)
                (ohne                                                       BF1) K01) K04)
                Serienverbreiterung)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV                          e9*2007/46*6160*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81       Kia Soul EV            225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                            A93) BF1) K01) K04)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                          A02) bis A10)
                (mit                     N235)                              BF1)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1840 mm) 235/40R19

                                         245/40R19

                                         255/40R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                         A01) bis A10)
                (ohne                    N235)                             BF1) K01)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/40R19
                                         K04)

                                         245/40R19
                                         K04)

                                         255/40R19
                                         K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                              e11*2007/46*0166*..
SLS                             e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage             235/45R19                         A02) bis A10)
                (bis Modell 2013)                                          BF1) E47)
                                         245/45R19
                                         A01) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                             e11*2007/46*0166*..
SLS                            e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage            225/45R19                          A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)                                           BF1) E47a)
                                        235/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     8 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E                          e4*2018/858*00079*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Kia Sportage           235/45R19                          A01) bis A10)
                                       A93a) K04)                         A11) BF1)

                                        235/50R19
                                        K01) K02)

                                        245/45R19
                                        A93a) K01) K04)

                                        255/40R19
                                        K01) K02)

                                        255/45R19
                                        K01) K02)

                                        265/45R19
                                        K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                            e4*2007/46*0130*..
YN                            e4*2007/46*0131*..
YNS                           e4*2007/46*0261*..
YNS                           e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga              215/35R19                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) K01) K02) K55) K56)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     9 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     10 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
       • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
      • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GF6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     11 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K38)   Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an den
       Auspufftopf anzulegen.

K40)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um- und
         anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten

K45)   An Achse 2 ist die bereits serienmäßig umgelegte Radhauskante komplett um- und eng an
       das äußere Karosserieblech anzulegen.

K48)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm
       (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.

K55)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
       Maßnahmen erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
         unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-G0-021
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     12 / 12
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519



K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
         Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
       um 10 mm aufzuweiten.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu versetzen
          und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in
          einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
       • der restliche Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Radhaus anzulegen.

K72)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 45 Grad vor Radmitte bis zur Oberkante
          Stoßfängerauf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
       • - im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist die Blechlasche zu kürzen und die
          Befestigungsschraube um 10 mm nach innen hinten zu versetzen

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 12c mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.09.2023