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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CW3-8519
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               114,3 MM
Radgröße:                                                    8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       67,10 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast:                                              960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2330 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
ER, ERE, GG/GY, GG1,               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
GH,GHE, SE, BL,BLE, TB1            M12x1,5

Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6,                 225/35R19                              A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,                                                  K03)K04)K15)K23)K26)
              Mazda 6 Kombi Allrad

e1*98/14*0188*10E   1095/1095                                                 5/114.3/67




RA-000645-A0-021-12d~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     2/6                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                          GG1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122    Mazda 6,                225/35R19                          A01) bis A10)
               Mazda 6 Kombi,                                             K03)K04)K15)K23)K26)
               Mazda 6 Kombi Allrad

e11*2001/116*0203*04E   1135/1095                                         5/114,3/67,1



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              235/35R19                           A01) bis A10)
                                                                          K03)K04)K39)
                                         245/35R19

e11*2001/116*0199*06    860/1030(-)                                       5/114.3/67,0



Typ:                         ER
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 127 bis 191   Mazda CX-7             235/55R19                           A01) bis A10)
                                      K04)                                K01)K51)

                                         275/45R19
                                         K02)
e11*2001/116*0308*05    1210/1165(0)                                      5/114.3/67


Typ:                         ERE
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 127 bis 191  Mazda CX-7              235/55R19                           A01) bis A10)
                                      K04)                                K01)K51)

                                         275/45R19
                                         K02)
e13*2007/46*1109**00    1304/1227(0)                                      5/114.3/67


Typ:                           GH
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0448*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 136    Mazda 6                  225/35R19                         A01) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck, T88)                               K01)K02)K16)K23)K56)
              Kombi)
e1*2001/116*0448*10     1180/1090 (0)                                     5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                           GHE
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 136   Mazda 6                   225/35R19                         A01) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck, T88)                               K01)K02)K16)K23)K56)
              Kombi)
e13*2007/46*1075*03    1180/1090 (0)                                      5/114,3/67,1



Typ:                         BL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 111    Mazda 3                215/35R19                           A01) bis A10)
                                      T85)                                K01)K04)K58)

e11*2001/116*0262*06   1005/920 (0)                                       5/114,3/67,1


Typ:                         BLE
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 136   Mazda 3                 215/35R19                           A01) bis A10)
              (LPG Schrägheck)        T85)                                K01)K04)K58)

e13*2007/46*1071*02    1135/920 (0)                                       5/114,3/67,1



Typ:                         TB1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 204          Mazda CX-9              245/50R19                           A02) bis A10)

                                         245/55R19

                                         255/50R19

                                         255/55R19

                                         265/50R19

                                         275/45R19

                                         275/50R19

e13*KS07/46*0005*01    1314/1467 (0)                                      5/114,3/67,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519



A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000645-A0-021-12d~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis zur
       Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
     - das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer komplett
       zu kürzen,
     - die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
       Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.

K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
     bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.




RA-000645-A0-021-12d~MA-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     6/6                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
       hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
       zu klemmen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
       auszuschneiden (siehe Skizze)




T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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