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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               15
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   CW3-8519
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              115 A
Radgröße:                                                 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      115 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    70,27 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2330 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
KLAC, KLAD, CHIC                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 5340     120 Nm
                                 M12x1,5
KL1J, KL1Y, KL1YN, CHIO,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   5340   110 Nm
CHIO-N                           M12x1,5




RA-000645-D0-021-15~DW-5-115-70-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ:                           KLAC
ABE / EG-Genehmigung:          e4*2001/116*0113*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 190   Chevrolet Captiva         245/45R19                                  A02) bis A10)

e4*2001/116*0113*17    1250/1350(0)                                                5/115/70



Typ:                           CHIC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100          Chevrolet Captiva LPG     245/45R19                                  A02) bis A10)

e11*2001/116*0341*04   1205/1340(0)                                                5/115/70



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
KLAD                                    e4*2001/116*0117*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 167             Chevrolet Captiva MAXX 235/50R19                            A02) bis A10)
                                                 A01) K04)

                                                 245/45R19
                                                 A01) K04)

                                                 255/45R19
                                                 A01) K04)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
CHIO                                    e50*2007/46*0050*..
CHIO-N                                  e50*2007/46*0060*..
KL1Y                                    e4*2007/46*0224*..
KL1YN                                   e4*2007/46*0295*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120             Chevrolet Orlando         235/35R19                         A02) bis A10)
                                                 A01) A93)K43) K44)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               15
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1J                            e4*2001/116*0140*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 120      Chevrolet Cruze          225/40R19                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Kombi)      A01) K41)

                                          235/35R19
                                          A01) K04)K41)

                                          245/35R19
                                          A01) K01)K04) K41)

                                          255/30R19
                                          A01) K01)K04) K41)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
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Auftraggeber :             Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                 CW3-8519


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
         um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis zur
         Türhinterkannte ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
         Radhausausschnittkante) abzutrennen,
     - der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffradhausverbreiterung befindliche Blechradhauskante ist von
         der Stoßfängeroberkante bis 200 mm über dem Schweller um 10 mm aufzuweiten,
     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist entsprechend der aufgeweiteten Blechkante zu
         kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. :                      RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. :               15
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Teiletyp :                 CW3-8519


K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° nach
         vorne ein Streifen von 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
         abzutrennen,
     - der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das
         Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben.


Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.02.2015




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