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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         CW3-8519
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     115 A
Radgröße:                                                       8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            115 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           70,3 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                              960 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      OPEL

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                 120 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                 110 Nm
BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                 125 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
L-A                           e4*2001/116*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 190      Opel Antara            235/50R19                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) K04)
                                        245/45R19

                                        255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                         e4*2007/46*0204*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 206      Opel Astra GTC          225/45R19                                A02) bis A10)
                                        A93) GBW) N235)                          BF2)

                                         235/40R19
                                         A93) N245)

                                         235/45R19
                                         A93a) G7H) N245)

                                         245/40R19
                                         A93)

                                         245/45R19
                                         G6C)

                                         255/40R19
                                         A01) GBX) K03) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/45R19          245/40R19            A02) bis A10)
                                         A93)                                    BF2) GBW) N235) V00)
                                         225/45R19          255/40R19            A01) bis A10)
                                         A93)               K04)                 BF2) GBW) N235) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J                             e1*2007/46*0141*..
P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V                        e4*2007/46*0308*..
P-J/V                           e4*2007/46*0309*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 143      Opel Astra, Astra Sports 225/35R19                               A02) bis A10)
                Tourer                   A93) GBS) N235) T88)                    BF2)
                (Limousine, Kombi)
                                         225/40R19
                                         GBR) N235)

                                         235/35R19
                                         GBP)

                                         235/40R19
                                         A01) G6A) K28) K77)

                                         245/35R19
                                         A01) GBT) K04) K28) K77)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R19          255/35R19          A02) bis A10)
                                                                               BF2) GBR) N235) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                15a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147      Opel Cascada             225/45R19                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen                                      BF2) E63)
                die serienmäßig mit 20   235/40R19
                Zoll Rädern
                ausgestattet sind)       235/45R19

                                         245/40R19

                                         245/45R19
                                         A01) G6C) K89)

                                         255/40R19
                                         A01) K28) K89)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 147      Opel Cascada             225/45R19                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausführungen                                      BF2) E64)
                die serienmäßig NICHT 235/40R19
                mit 20 Zoll Rädern
                ausgestattet sind)       235/45R19

                                         245/40R19
                                         A01) K89)

                                         245/45R19
                                         A01) G6C) K89)

                                         255/40R19
                                         A01) K28) K89)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z-B                              e8*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 191      Opel Insignia Grand       225/40R19                          A02) bis A10)
                Sport, Sports Tourer      A93a) N235)                        BF3)
                (Limousine, Kombi,
                nicht GSI, nicht Country 225/45R19
                Tourer)                   GEY) N235)

                                         235/35R19
                                         A01) A93a) GF9) K04)

                                         235/40R19
                                         A01) K04)

                                         245/35R19
                                         A01) K04)

                                         245/40R19
                                         A01) G6R) K04)

                                         255/35R19
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z-B                             e8*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 191     Opel Insignia Country    235/40R19                           A02) bis A10)
                Tourer                                                       BF3)
                                         235/45R19

                                         245/40R19

                                         255/35R19
                                         A01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V                        e4*2007/46*0308*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Opel Zafira Tourer, Zafira 225/40R19                         A02) bis A10)
                Tourer CNG                                                   BF1)
                                           235/35R19
                                           A93a) T91)

                                         235/40R19
                                         A01) G2C) K84) K85)

                                         245/35R19
                                         A01) K03) K04)

                                         255/35R19
                                         A01) K01) K04) K28) K85)
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Nr. :                       RA-000645-E0-021
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
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A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 125 Nm

E63)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 20 Zoll Rädern ausgerüstet sind.

E64)   Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit 17, 18 oder 19 Zoll Rädern
       ausgerüstet sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
     235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R20 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/35R20, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G7H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R19,
     235/50R18, 235/55R17, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
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GBP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     205/65R16, 215/50R17, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
     215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/50R17, 215/60R16, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GBT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     205/65R16, 215/60R16, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     235/45R19, 235/50R18, 235/55R17, 245/35R20, 245/40R19, 245/40R20 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     235/45R19, 235/50R18, 235/55R17, 245/35R20, 245/40R20 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GEY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GF9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K77)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 30° nach
       vorne eng an das Blechradhaus anzulegen.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
          Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden,
       • die dahinter liegende Lasche (Kunststoff/Metall) ist ebenfalls bis zur Befestigungsschraube
          zu kürzen,
       • die in diesem Bereich befindliche Ausbuchtung des Blech-Innenradhauses ist um 10 mm
          einzuformen.

K85)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von 45° nach vorne bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 55 mm (gemessen von der Radhauskante)
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
       klebend zu befestigen.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • im gesamten Radhauskantenverlauf ist der Filzinnenkotflügel um einen 100mm breiten
         Streifen zu kürzen, der Rest ist eng an das Innenradhaus zu kleben,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger¬oberkante ist um 10
         mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
         Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                15a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519



T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 15a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.12.2018