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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          CW3-8519
Art des Sonderrades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                     127 CV
Radgröße:                                                        8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             127 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            71,6 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                               960 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       CHRYSLER

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                           Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                             moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                                  140 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF                                                  130 Nm
BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                  120 Nm
BF4         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                                  130 Nm
BF5         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                                  130 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WK                             e4*2007/46*0186*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 259     Chrysler Grand Cherokee 265/55R19                            A01) bis A10)
                                                                             BF1) K01) K04)
                                        275/50R19
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Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                            e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259     Chrysler Jeep          235/55R19                             A02) bis A10)
                Commander              N245)                                 BF2) S01)

                                         245/50R19

                                         275/45R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
WH                             e4*2001/116*0095*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259     Chrysler Grand Cherokee 235/55R19 M+S                        A01) bis A10)
                                        K03)                                 BF2) S01)

                                         245/50R19
                                         K01) K04)

                                         275/45R19
                                         K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RT                             e11*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 208     Chrysler Grand Voyager 225/45R19                             A02) bis A10)
                                        GFB)                                 BF3)

                                         235/45R19
                                         A01) K03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                              e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19                             A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen A01) G01)                           BF2) E56) S01)
                der
                Geschwindigkeitsmesser 265/55R19
                auf den Serienreifen
                245/75R16 eingestellt ist) 275/55R19
                                           A01) G01) L03)
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                              e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19                             A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen                                     BF2) E56) S01)
                der                        265/55R19
                Geschwindigkeitsmesser
                auf den Serienreifen       275/55R19
                245/75R17 eingestellt ist) A01) L03)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                              e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147     Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19                             A02) bis A10)
                (Ausführungen, bei denen                                     BF2) E56) S01)
                der                        265/55R19
                Geschwindigkeitsmesser A01) G01)
                auf den Serienreifen
                255/75R17 bzw.             275/55R19
                255/70R18 eingestellt ist) A01) L03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK                             e4*2001/116*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19                             A01) bis A10)
                (ab EG                                                       BF4) E56a) K01)
                Genehmigungsnummer 275/55R19
                e4*2001/116*0116*26)    K04)
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RT                             e11*2001/116*0144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 208     Lancia Voyager          225/45R19                         A02) bis A10)
                                        A01) A93) G01)                    BF5)

                                        235/45R19
                                        A93a)

                                        235/50R19
                                        A01) K03) K04)

                                        245/40R19
                                        A01) A93) G01) K03) K04)

                                        245/45R19
                                        A01) K03) K04)

                                        255/40R19
                                        A01) G01) K03) K04)

                                        255/45R19
                                        A01) K03) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
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A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 1/2"UNF
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Anzugsmoment: 130 Nm

E56)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*25

E56a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2001/116*0116*26
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GFB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

L03)   Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
       Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

Die Anlage 16 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.12.2018