Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. : RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 127 CV
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 127 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 960 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler (USA)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
WH, JK Radmutter , Kegel 60°, Gewinde ½-Zoll 130 Nm
RT Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 130 Nm
M12x1,5
WK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. : RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RT e11*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 142 Chrysler Grand Voyager 225/45R19 A02) bis A10)
G4N)
235/45R19
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RT e11*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 131 Lancia Voyager 225/45R19 A02) bis A10)
A93)G4N)
235/45R19
A93a)
235/50R19
A01) G4M)K03) K04)
245/40R19
A01) A93)G4N) K03) K04)
245/45R19
A01) K03)K04)
255/40R19
A01) G4N)K03) K04)
255/45R19
A01) G4M)K03) K04)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. : RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WH e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
148 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 235/55R19 M+S A02) bis A10)
A01) K03) S01)
245/50R19
A01) K01)K04)
275/45R19
A01) K01)K02)
Typ: WH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 259 Commander 245/50R19 A02) bis A10)
S01)
255/50R19
275/45R19
e4*2001/116*0095*13 1340/1455 (0) Grand Cherokee 5/127/71,5
1338/1656(0) Commander
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
WK e4*2007/46*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 259 Chrysler Grand Cherokee 265/55R19 A02) bis A10)
A01) K01)K04)
275/50R19
A01) K01)K04)
Typ: JK
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 209 Jeep Wrangler 255/55R19 A02) bis A10)
S01)
265/55R19
A01)L03)
275/50R19
A01)K01)L03)
275/55R19
A01)K01)L03)
e4*20017116*0116*13 1259/1452(0) 5/127/71,5
RA-000645-B0-021-16~CH-5-127-71_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. : RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19 A02) bis A10)
(Ausführungen, bei denen A01) G01) S01)
der
Geschwindigkeitsmesser 265/55R19
auf den Serienreifen
245/75R16 eingestellt ist) 275/55R19
A01) G01)L03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19 A02) bis A10)
(Ausführungen, bei denen S01)
der 265/55R19
Geschwindigkeitsmesser
auf den Serienreifen 275/55R19
245/75R17 eingestellt ist) A01) L03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK e4*2001/116*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 147 Chrysler Jeep Wrangler 255/60R19 A02) bis A10)
(Ausführungen, bei denen S01)
der 265/55R19
Geschwindigkeitsmesser A01) G01)
auf den Serienreifen
255/75R17 bzw. 255/70R18 275/55R19
eingestellt ist) A01) L03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000645-B0-021-16~CH-5-127-71_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. : RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000645-B0-021-16~CH-5-127-71_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. : RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4M) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
225/65R16 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4N) Bei Fahrzeugen, bei denen der Geschwindikeitsmesser nicht auf den Serienreifen
225/65R17 eingestellt ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
überprüfen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
RA-000645-B0-021-16~CH-5-127-71_5-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48488
Nr. : RA-000645-B0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 12.02.2015
RA-000645-B0-021-16~CH-5-127-71_5-ET40.docx