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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CW3-8519
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           108 F
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   108 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 63,40 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2400 mm

Fahrzeughersteller oder Marke :   Ford

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
BA7, BA7-LPG, DA3, DA3 -RS, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                           110 Nm
DA3-CNG, DA3-LPG, DB3,      M12x1,5
DM2, DM2-CNG, DM2-LPG,
DXA, DYB
WA6                         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          125 Nm
                            M14x1,5




RA-000645-A0-021-17~FO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         DM2
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 107   Focus C-Max             225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K57)L06)S01)

100 bis 147            Kuga                                    235/40R19   A02) bis A10)
                                                                           S01)
                                                               235/45R19

                                                               245/40R19

                                                               255/35R19
                                                               A01)K03)

                                                               255/40R19
                                                               A01)K03)
e13*2001/116*0109*28   C-Max1070/1070(-),Kuga1155/1115(1210)               5/108/63,3



Typ:                         DM2-CNG
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 107   Focus C-Max CNG         225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K57)L06)S01)

e13*2001/116*1018*03   1005/1025                                           5/108/63,3



Typ:                         DM2-LPG
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*1000*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 107  Focus C-Max LPG         225/35R19                            A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K57)L06)S01)

e13*2001/116*1000*05   1005/1025(1100)                                     5/108/63,3




RA-000645-A0-021-17~FO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     3/8                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         DA3
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 107   Focus,                  225/35R19                            A01) bis A10)
              Focus Kombi                                                  K03)K04)K62)K61)L06)
                                                                           S01)

 166                    Focus ST          225/35R19                        A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K62)K61)
                                                                           S01)

 224                    Focus RS          225/35R19 M+S                    A02) bis A10)

                                          235/35R19
                                          A01)K01)K16)K72)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K16)K72)

                                          255/30R19
                                          A01)K01)K04)K16)K72)
e13*2001/116*0144*20E   1070/1090(1120)                                    5/108/63,3


Typ:                         DA3 -RS
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*1010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 224 bis 257  Focus RS                225/35R19 M+S                        A02) bis A10)

                                          235/35R19
                                          A01)K01)K16)K72)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K16)K72)

                                          255/30R19
                                          A01)K01)K04)K16)K72)
e13*2001/116*1010*05E   1040/920(-)                                        5/108/63,3


Typ:                          DA3-CNG
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*1017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 107   Focus Erdgas Lim. 3-türig, 225/35R19                         A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K62)K61)L06)
                                                                           S01)

e13*2001/116*1017*03    985/1000(0)                                        5/108/63,3




RA-000645-A0-021-17~FO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     4/8                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                          DA3-LPG
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0999*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 107   Focus LPG Lim. 3-türig,  225/35R19                           A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K62)K61)L06)
                                                                           S01)

e13*2001/116*0999*05E   985/1040(1115)                                     5/108/63,3



Typ:                           DB3
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2001/116*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 107   Focus Lim. Stufenheck,    225/35R19                          A01) bis A10)
              Focus Cabriolet                                              K03)K04)K62)K61)L06)
                                                                           S01)

e13*2001/116*0157*17E   1070/1065(1140)                                    5/108/63,3


Typ:                         WA6
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 176   Galaxy,                 235/40R19                            A01) bis A10)
              S-Max                   K03)                                 K04)S01)

                                          245/40R19
                                          G01)K03)L07)

                                          255/35R19
                                          K01)K38)L07)
e13*2001/116*0185*14    1300/1385(1410)                                    5/108/63,3


Typ:                          BA7
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 176   Mondeo 4- und 5-türer,   235/35R19                           A01) bis A10)
              Mondeo Kombi                                                 K04)S01)
                                       245/35R19
                                       G01)
e13*2001/116*0249*14    1215/1220(1300)                                    5/108/63,3



Typ:                            BA7-LPG
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2001/116*1015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104 bis 107  Mondeo LPG                 235/35R19                         A01) bis A10)
              (4- und 5-türer),                                            K04)S01)
              Mondeo LPG Kombi           245/35R19
                                         G01)
e13*2001/116*1015*06    1060/1180(1300)                                    5/108/63,3




RA-000645-A0-021-17~FO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     5/8                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         DXA
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 134   C-Max, Grand C-Max      215/35R19                             A02) bis A10)
                                      T85)                                  S01)

                                          225/35R19
                                          A01)K03)

                                          235/35R19
                                          A01)K03)K04)K13)K22)K67)

                                          245/30R19
                                          A01)K03)K04)K67)
e13*2007/46*1103*04   1175/1250(1325)                                       5/108/63,3



Typ:                             DYB
ABE / EG-Genehmigung:            e13*2007/46*1138*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 134   Focus 4-, 5-türer, Kombi    215/35R19                         A02) bis A10)
                                          T85)                              S01)

                                          225/35R19
                                          A01)K03)

                                          245/30R19
                                          A01)K01)K04)
e13*2007/46*1138*02   1100/1025(1135)                                       5/108/63,3




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000645-A0-021-17~FO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     6/8                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000645-A0-021-17~FO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     7/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K38) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
     Türhinterkante eng an das Blechradhaus aunzulegen.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor
         Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40mm zu
         kürzen. Die Schnittkante ist mit dem Radhaus zu verkleben.,
     - der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des
         Filzinnenkotflügels) ist um ca. 8 mm zu kürzen,
     - der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm
         zu kürzen.

K61) An Achse 2 ist die Ausbuchung des Kunststoffhalters im Bereich der Stoßfängeroberkante
     um ca. 10 mm zu kürzen.

K62) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte
     umzulegen.

K67) An Achse 2 ist der Filz- /Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante
     bis 45° vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K72) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller eng an das Blechradhaus anzulegen.

L06) Bei Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig nicht die Bereifungsgröße 225/40R18
     eingetragen ist, muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
     1342639 eingebaut werden.

L07) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
     ausgerüstet sind ist der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer
     1451390 einzubauen. Überprüfungsmöglichkeit :
     -mit Lenkeinschlag 2,5 Lenkradumdrehungen ,
     -ohne Lenkeinschlag 2,75 Lenkradumdrehungen .


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17
Seite :                     8/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




Die Anlage Nr. 17 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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