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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     1/8                                                               M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     CW3-8519
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                108 F
Radgröße:                                                   8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      63,40 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                            1100 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2400 mm

Fahrzeughersteller oder Marke        : Volvo Car Corporation, Göteborg / Schweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
A, A-2D, B, B-2D, B-N2D, D,          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
D-2D, D-N2D, F, F-N2D                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
M,M-2D                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                           120 Nm
                                     M12x1,5

Typ:                         M
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 169   Volvo S40, V50          215/35R19                              A01) bis A10)
                                                                             K03)K04)S01)
                                         225/35R19

 74 bis 169           Volvo C30          215/35R19                           A01) bis A10)E49)
                                         T85)                                K01)K04)S01)

                                         225/35R19

e4*2001/116*0076*24   1140/1080(0)                                           5/108/63,3




RA-000645-A0-021-17c~VO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     2/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         M-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0427*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 162   Volvo C30               215/35R19                         A01) bis A10)E49)
                                      T85)                              K01)K04)S01)

                                         225/35R19
e1*2001/116*0427*07   1080/900(0)                                       5/108/63,3



Typ:                         A
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 232    Volvo S80              235/35R19                         A01) bis A10)
                                      E47)                              K04)L22)

                                         235/35R19 M+S

                                         245/35R19
                                         K03)
e9*2001/116*0057*15   1300/1080(0)                                      5/108/63,3


Typ:                         A-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0504*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 151          Volvo S80               235/35R19                         A01) bis A10)
                                      E47)                              K04)L22)

                                         235/35R19 M+S

                                         245/35R19
                                         K03)
e1*2001/116*0504*00   1230/1080(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         B
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 224    Volvo V70              235/35R19                         A01) bis A10)
                                      E47)                              L22)

                                         235/35R19 M+S

                                         245/35R19

 120 bis 224           Volvo XC70        225/45R19                      A02) bis A10)

                                         235/45R19

e9*2001/116*0065*11   1280/1210(0)                                      5/108/63,3




RA-000645-A0-021-17c~VO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     3/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         B-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 210    Volvo V70              235/35R19                         A01) bis A10)
                                      E47)                              L22)

                                        235/35R19 M+S

                                        245/35R19

 120 bis 210           Volvo XC70       225/45R19                       A02) bis A10)

                                        235/45R19

e1*2001/116*0505*05   1280/1210(0)                                      5/108/63,3


Typ:                         B-N2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0495*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 210    Volvo V70              235/35R19                         A01) bis A10)
                                      E47)                              L22)

                                        235/35R19 M+S

                                        245/35R19

 120                   Volvo XC70       225/45R19                       A02) bis A10)

                                        235/45R19

e1*2007/46*0495*00    1280/1215(0)                                      5/108/63,3


Typ:                         D
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 224  Volvo XC60              235/50R19                         A01) bis A10)
                                                                        K01)
                                        235/55R19

                                        245/50R19
                                        K04)

                                        255/45R19
                                        K04)

                                        255/50R19
                                        K04)K46)K47)

                                        275/45R19
                                        K04)
e9*2001/116*0068*08   1290/1310(0)                                      5/108/63,3



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     4/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         D-2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0507*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 210  Volvo XC60              235/50R19                         A01) bis A10)
                                                                        K01)
                                        235/55R19

                                        245/50R19
                                        K04)

                                        255/45R19
                                        K04)

                                        255/50R19
                                        K04)K46)K47)

                                        275/45R19
                                        K04)
e1*2001/116*0507*05   1290/1310(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         D-N2D
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 224  Volvo XC60              235/50R19                         A01) bis A10)
                                                                        K01)
                                        235/55R19

                                        245/50R19
                                        K04)

                                        255/45R19
                                        K04)

                                        255/50R19
                                        K04)K46)K47)

                                        275/45R19
                                        K04)
e1*2007/46*0339*04    1290/1310(0)                                      5/108/63,3




RA-000645-A0-021-17c~VO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     5/8                                                            M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                            F
ABE / EG-Genehmigung:           e9*2007/46*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 224   Volvo S60,                225/35R19                         A01) bis A10)
               Volvo S60 Allrad,                                           K01)K04)
               Volvo V60,                235/35R19
               Volvo V60 Allrad          K49)
               (Limousine, Kombi)
                                         245/30R19
                                         K49)

                                          245/35R19
                                          K48)K49)

                                          255/30R19
                                          K49)
e9*2007/46*0023*03    1250/1070(0)                                         5/108/63,3



Typ:                            F-N2D
ABE / EG-Genehmigung:           e13*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 224   Volvo V60                 225/35R19                         A01) bis A10)
               Volvo V60 Allrad                                            K01)K04)
               (Kombi)                   235/35R19
                                         K49)

                                          245/30R19
                                          K49)

                                          245/35R19
                                          K48)K49)

                                          255/30R19
                                          K49)
e13*2007/46*1175*00   1220/1139(0)                                         5/108/63,3



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     6/8                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Reifengröße
     215/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000645-A0-021-17c~VO-5-108-63-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     7/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K46) An Achse 1 ist der Filz-Innenkotflügel im Schwenkbereich vor der Vorderachse zur
     Fahrzeugmitte hin einzuformen (Kontrolle durch Kreisfahrt).

K47) An Achse 2 ist die auf der Radhauskante befindliche Kunststoffverkleidung zu entfernen.
     In diesem Bereich ist für eine Befestigung des Filz-Innenkotflügel zum sorgen (z. B. durch
     ankleben).

K48) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor un hinter der Radmitte zur
       umzulegen und aufzuweiten
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte/ aufgeweitete Radhauskante zu
       klemmen.

K49) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von 45- Grad vor der Radmitte bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L22) Bei Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit einer Lenkeinschlagbegrenzung
     ausgerüstet sind ist der Volvo Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzer Servicesatz"
     einzubauen, Überprüfung durch Kreisfahrt.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                17c
Seite :                     8/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519




Die Anlage Nr. 17c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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