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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                              CW3-8519
Art des Sonderrades:                      einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          120
Radgröße:                                            8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                     45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 120 mm
Lochzahl:                                                5
Mittenlochdurchmesser:                               72,50 mm
Zentrierart:                                     Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        ohne Ring
geprüfte Radlast:                                      960 kg
bei Reifenabrollumfang:                              2330 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller             :   Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                   moment
1K2, 1K4, 1C, 182, 187        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
X83                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                              M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
UKL/X                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                              M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
X53                           Serien-Radschraube, Kegel 60°, Kalotte              140 Nm
                              beweglich, Gewinde M14x1,5,
                              Schaftlänge 32 mm




RA-000645-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         X53
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 235   BMW X5                  255/50R19                          A02) bis A10)
                                                                          X99)

 255 bis 265            BMW X5           255/50R19 M+S                    A02) bis A10)
                                                                          X99)

e1*2001/116*0153*13E   1305/1530(1660)



Typ:                           187
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 195     1er BMW Limousine        215/35R19                         A01) bis A10)
              (3- und 5-türig)          K57)                              K03)

                                         225/35R19
                                         K04)K64)
e1*2001/116*0287*15E   920/1060(1170)                                     5/120/72,5


Typ:                           1K2
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 190    BMW 1 er (3-türig)       215/35R19                         A01) bis A10)
                                        K57)                              K03)

                                         225/35R19
                                         K04)K64)
e1*2007/46*0273*03     920/1060(1170)                                     5/120/72,5


Typ:                           1K4
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 190    1’er (5-türig)           215/35R19                         A01) bis A10)E56)
              (bis EG-Genehmigungs- K57)                                  K03)
              Nr.: e1*2007/46*0283*03)
                                        225/35R19
                                        K04)K64)
e1*2007/46*0283*04     920/1065(1180)                                     5/120/72.5



Typ:                          182
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 240   BMW 1 er                215/35R19                          A01) bis A10)
              (Coupé, Cabrio)                                             K03)K04)
                                       225/35R19
                                       K57)K64)
e1*2001/116*0352*06    960/1115 (1220)                                    5/120/72,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                20
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                          1C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240   BMW 1 er                 215/35R19                         A01) bis A10)
              (Coupé, Cabrio)                                            K03)K04)
                                       225/35R19
                                       K57)K64)

e1*2007/46*0277*03    960/1120(1220)                                     5/120/72,5



Typ:                         X83
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 210   BMW X3                 235/45R19                          A02) bis A10)

                                         245/40R19
                                         A01)K03)K04)
e1*2001/116*0249*14   1177/1284(1393)                                    5/120/72.5


Typ:                          UKL/X
BE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 135   Mini Countryman,         215/35R19                         A01) bis A10)
              Mini Countryman Allrad   K04)                              K01)

                                         225/35R19
                                         K04)

                                         225/40R19
                                         K04)

                                         235/35R19
                                         K04)

                                         245/30R19
                                         K02)
e1*2007/46*0496*01    1010/895(999)                                      5/120/72,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
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A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E56) Nicht für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Rädern ab Felgenbreite 7 Zoll
     ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.

RA-000645-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

X99) Entgegen Auflage A06) dürfen zur Befestigung der Sonderräder nur die serienmäßigen
     Befestigungsteile verwendet werden.


Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




RA-000645-A0-021-20~BM-5-120-72_5-ET45.docx