Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 1/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 120
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 960 kg
Reifenabrollumfang: 2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5248 120 Nm
BF2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5253 140 Nm
BF3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5248 110 Nm
BF4 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 2/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 215/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) N225) T85) BF1) K03) K04)
225/35R19
K57)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
K03) BF1) V00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/35R19 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K57) T85) BF1) K03)
1K2 bis Genehmigungs-
Nr. 225/35R19
e1*2007/46*0273*03; K64)
beim Typ 1K4 bis
Genehmigungs-Nr. zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
e1*2007/46*0283*03) vorne hinten
215/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) BF1) V00)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10)
(außer 330i, 330d) BF1) T85)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 3/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 225/45R19 A01) bis A10)
N235) BF2) K01)
235/45R19
245/40R19
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 142 BMW Z3 215/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1692 BF1) E42) N225)
mm)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R/C e1*93/81*0029*.., e1*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z3 215/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeugbreite 1740 BF3) E43) N225)
mm)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 140 Mini Countryman, Mini 215/35R19 A01) bis A10)
Countryman Allrad N225) BF4) EB1) K01) K04)
225/35R19
225/40R19
235/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 4/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 225/35R19 A01) bis A10)
Cooper Works BF4) EB1) K01) K04)
225/40R19
235/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 140 Mini Paceman 225/40R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) BF4) K01) K04) K84) K85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John 225/35R19 A01) bis A10)
Cooper Works BF4) K01) K04)
225/40R19
K84) K85)
235/35R19
K85)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 5/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5248
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5248
Anzugsmoment: 110 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5276
Anzugsmoment: 140 Nm
E42) Nur zulässig an Fahrzeuge mit schmaler Karosserie (Fahrzeugbreite 1692 mm).
E43) Nur zulässig an Fahrzeugen mit breiter Karosserie (Fahrzeugbreite 1740mm).
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW Mini 5026A mit belüfteter Scheibe Ø294x22 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 6/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48488 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000645-E0-021
Anlage-Nr. : 20
Seite : 7/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 20 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.12.2018