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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                21
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     CW3-8519
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               120 RS
Radgröße:                                                   8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        120 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2330 mm


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke :          Rover (GB) bzw. Land Rover (GB

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
LA, LS, LM                           Serien-Flachbundradmuttern, Kalotte                140 Nm
                                     beweglich, Gewinde M14x1,5

Typ:                         LS
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0243*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 375  Range Rover Sport       255/50R19                              A02) bis A10)

                                         275/45R19

e1*2001/116*0243*09   1540/1710(0)                                           5/120/72,6




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                21
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         LA
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 220  Discovery 3             235/55R19                         A01) bis A10)E24)E45)
                                                                        K01)
                                        255/50R19

                                        255/55R19

                                        265/50R19
e1*2001/116*0233*06E   1450/1875(0)                                     5/120/72,6



Typ:                         LA
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0233*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 140 bis 276  Discovery 4             235/55R19                         A02) bis A10)E24)E45)

                                        255/50R19

                                        255/55R19

                                        265/50R19
                                        A01)K01)K04)

                                        275/50R19
                                        A01)K01)K04)
e1*2001/116*0233*08    1450/1855(0)                                     5/120/72,6



Typ:                         LA
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0135*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 180< Discovery 4             235/55R19                         A02) bis A10)E24)

                                        255/50R19

                                        255/55R19

                                        265/50R19
                                        A01)K01)K04)

                                        275/50R19
                                        A01)K01)K04)
e11*2007/46*0135*01    1450/1855(0)                                     5/120/72,6




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                21
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         LM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 375  Range Rover              235/55R19                        A02) bis A10)E24)E45)

                                        255/55R19
                                        A01)K01)

                                        265/50R19
                                        A01)K01)

                                        275/50R19
                                        A01)K01)K04)K40)
e11*98/14*0185*13   1530/1850(0)                                        5/120/72,6



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                21
Seite :                     4/5                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B27) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:

     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø350x30 mm mit Festsattel Kennz. Brembo

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1920 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
     oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
     ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.


E45) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - im Bereich von 45° hinter Radmitte bis Türoberkante ist das Dichtungskederband von
       den Radhausausschnittkanten zu entfernen
     - im oben genannten Bereich ist die Radhausausschnittkante umzulegen
     - im Bereich von Türoberkante bis seitlicher Beplankung sind die
       Radhausausschnittkanten umzulegen
     - im Bereich von 45° hinter Radmitte bis zur seitlichen Beplankung ist der
       Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Kante zu klemmen.



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Anlage-Nr. :                21
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519




Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




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